Die Abteilung Personalverwaltung und Besoldung ist zuständig für: » weiter
Die Gruppe 611 ist zuständig für die Personalverwaltung, -betreuung, -begleitung und -führung für rd. 1900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Einrichtungen des Bistums. Dazu gehören » weiter
Die Gruppe 612 ist die zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des nordrhein – westfälischen Teils des Bistums Münster und seiner Kirchengemeinden. Insgesamt werden in der Gruppe 612 z. Zt. ca. 20 000 Abrechnungsfälle bearbeitet. » weiter
Im Rahmen der Personalaufsicht ist die Gruppe 613 zuständig für rd. 14 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden. » weiter
Alle Arbeitgeber sind durch Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichtet, die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter/innen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. » weiter
Die Kirche hat sich dafür entschieden, die Arbeitsbedingungen ihrer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer eigenständig in paritätisch besetzten Kommissionen zu regeln (sog. Dritter Weg). In den fünf NRW – Bistümern erfolgt dies durch die Regional – KODA NW. » weiter
Die Kirche hat sich dafür entschieden, die Arbeitsbedingungen ihrer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer eigenständig in paritätisch besetzten Kommissionen zu regeln (sog. Dritter Weg). In den fünf NRW – Bistümern erfolgt dies durch die Regional – KODA NW. » weiter
Geschäftsstelle
Christina Schütte
Telefon: 0251 495-6176
Telefax: 0251 495-6192
E-Mail: schuette@bistum-muenster.de
Post- und Besucheranschrift wie Abteilung 610 » weiter
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