Dr. Ruth Lüttmann
Justitiarin
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens - Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924). » weiter
"Für die im Jahr 2012 stattfindenden Kirchenvorstandswahlen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster wird als einheitlicher Wahltermin Samstag/Sonntag, 17./ 18. November 2012 festgesetzt. » weiter
Änderung der Satzungen/ Gesellschaftsverträge wegen Übernahme der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse » weiter
Das Bistum Münster ist bestärkt, das Stiftungswesen im Bistum weiter zu fördern und auszubauen. » weiter
Hausanschrift
Bischöfliches Generalvikariat
Hauptabteilung Generalvikar
Abteilung 110 - Recht
Spiegelturm 4
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Telefax: 0251 495-359
E-Mail: welp@bistum-muenster.de
Text: Christian Hörstrup
E-Mail: hoerstrup-c@bistum-muenster.de



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