Diözesangericht
Diözesangericht

"Offizialat" - Kirchliches Gericht

Ein Offizialat ist das kirchliche Gericht einer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat (das Generalvikariat), der ein Priester vorsteht, der alle Vollmachten vom Bischof übertragen bekommt (der Generalvikar oder Bischofsvikar), so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er ebenfalls einen Stellvertreter bestellt, den Gerichtsvikar, der Offizial genannt wird.» weiter

Das kirchliche Eheverfahren

Die Möglichkeit, eine neue partnerschaftliche Verbindung als sakramentale Ehe einzugehen, ist nur dann gegeben, wenn keiner der beiden Partner durch ein früheres Eheband gebunden ist. Wenn die Partner einer geschiedenen Ehe beide noch leben, ist die damit aus der Sicht der Kirche weiterhin bestehende Ehe ein Ehehindernis, das keine erneute kirchliche Eheschließung möglich macht. Im Falle solcher gescheiterter Ehen läßt sich jedoch u. U. fragen, ob dieser Ehe möglicherweise von Anfang an etwas fehlte, was aus kirchenrechtlicher Sicht für das gültige Zustandekommen der Ehe unverzichtbar war.» weiter

Mögliche Ehenichtigkeitsgründe

Mögliche Ehenichtigkeitsgründe

Die Gründe, aus denen eine Ehe nach kirchlichem Recht für ungültig erklärt werden kann, werden nachfolgend nur in den Grundzügen dargestellt. Es wird in jedem Einzelfall nötig sein, die eigene Situation und Geschichte mit einem Fachmann (Berater/in am kirchlichen Gericht, kirchliche/r Anwalt/Anwältin) zu besprechen, um die Entscheidung eines Prozesses vorzubereiten.» weiter

Kontakt

Anschrift
Bischöfliches Offizialat
Horsteberg 11 (am Dom)
48143 Münster » weiter

 

Die katholische Ehe-Lehre

"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen."
(vgl. Evangelium nach Markus, 10, 2-12)

Ja-Wort zu einem gemeinsamen Leben
Mann und Frau geben sich bei der kirchlichen Eheschließung gegenseitig das Ja-Wort zu einem gemeinsamen Leben in Liebe und Treue und mit der Offenheit für das Wachsen zu einer Familie. Dieses gegenseitige Ja-Wort ist unverbrüchlich, es verspricht das Zusammenstehen in guten und in schlechten Tagen bis zum Tod, dem eigenen oder dem des Partners. Und damit gemeint ist nicht der Tod der Gefühle, sondern der physische Tod.» weiter

Möglichkeiten und Grenzen eines Eheverfahrens

Möglichkeiten und Grenzen eines Eheverfahrens

Voraussetzungen

Häufig stellt sich die Frage, ob ein Eheverfahren angestrengt werden soll, erst im Zusammenhang mit einer beabsichtigten neuen kirchlichen Eheschließung, nachdem die erste Ehe gescheitert ist. Doch diese Situation ist keineswegs notwendige Voraussetzung für ein kirchliches Eheverfahren.» weiter

Der Eheprozess im einzelnen

Die einzelnen Verfahrensschritte - von der Beratung bis zum Urteil» weiter

Ratgeber

Handreichung

Das Bischöfliche Offizialat hat einen Handreichung mit dem Titel "Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?" herausgegeben. » weiter