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Diözesangericht
"Offizialat" - Kirchliches GerichtEin Offizialat ist das kirchliche Gericht einer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat (das Generalvikariat), der ein Priester vorsteht, der alle Vollmachten vom Bischof übertragen bekommt (der Generalvikar oder Bischofsvikar), so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er ebenfalls einen Stellvertreter bestellt, den Gerichtsvikar, der Offizial genannt wird.» weiter Das kirchliche EheverfahrenDie Möglichkeit, eine neue partnerschaftliche Verbindung als sakramentale Ehe einzugehen, ist nur dann gegeben, wenn keiner der beiden Partner durch ein früheres Eheband gebunden ist. Wenn die Partner einer geschiedenen Ehe beide noch leben, ist die damit aus der Sicht der Kirche weiterhin bestehende Ehe ein Ehehindernis, das keine erneute kirchliche Eheschließung möglich macht. Im Falle solcher gescheiterter Ehen läßt sich jedoch u. U. fragen, ob dieser Ehe möglicherweise von Anfang an etwas fehlte, was aus kirchenrechtlicher Sicht für das gültige Zustandekommen der Ehe unverzichtbar war.» weiter Mögliche EhenichtigkeitsgründeDie Gründe, aus denen eine Ehe nach kirchlichem Recht für ungültig erklärt werden kann, werden nachfolgend nur in den Grundzügen dargestellt. Es wird in jedem Einzelfall nötig sein, die eigene Situation und Geschichte mit einem Fachmann (Berater/in am kirchlichen Gericht, kirchliche/r Anwalt/Anwältin) zu besprechen, um die Entscheidung eines Prozesses vorzubereiten.» weiter |
Die katholische Ehe-Lehre"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." Möglichkeiten und Grenzen eines EheverfahrensVoraussetzungen Der Eheprozess im einzelnenDie einzelnen Verfahrensschritte - von der Beratung bis zum Urteil» weiter HandreichungDas Bischöfliche Offizialat hat einen Handreichung mit dem Titel "Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?" herausgegeben. » weiter |



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