"In Würde sterben: ethische Fragen am Lebensende" – unter diesem Motto stand ein erster Fachtag des Ethikforums im Bistum Münster. Mehr als 100 Frauen und Männer aus der ganzen Diözese, vor allem aus Pflege-, Beratungs- und Seelsorgeberufen, nahmen teil.
Dass man aus Platzgründen weiteren 80-90 Interessenten absagen musste, belege die Bedeutung des Ethikforums und seines ersten Fachtages, erklärte Domkapitular Dieter Geerlings in seiner Begrüßungsansprache. Das Ethikforum wolle eine "Kultur der Reflexion über ethische Fragen" ermöglichen, für die ethischen Dimensionen des Handelns sensibilisieren, durch Kompetenzbildung, Empfehlungen und Leitlinien Orientierung geben und durch die Diskussion ethischer Konfliktfälle beraten. Konkrete Ziele seien der Schutz des Patienten und seiner Autonomie, die Humanisierung der Therapien und die Förderung der christlich-weltanschaulichen Werte.
Einführende Vorträge aus der Wissenschafts- und Forschungsperspektive hielten Prof. Klaus Arntz von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und der Medizinethiker Arnd May von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen.
Gibt es ein Recht auf einen natürlichen Tod im Gegensatz zum durch Apparatemedizin herausgezögerten künstlichen Tod? Gibt es Grenzen eines selbst bestimmten Sterbens? Wann wird aus einem Recht, zu sterben, eine Pflicht, zu sterben? Solche ethischen Fragen am Lebensende standen im Mittelpunkt des Vortrags von Arntz. Der Theologe, der auch Priester des Bistums Münster ist, stellte klar, dass der unbedingte Schutz des Lebens im kirchlichen Lehramt im Vordergrund stehe. Die Frage sei hier allerdings: "Was heißt das in den Grauzonen?" Gemeinsame Grundüberzeugungen würden keine Übereinstimmung in moralischen Detail- und Streitfragen garantieren.
Arntz zitierte, dass es nicht darum gehe, dem Leben zusätzliche Jahre zu schenken, sondern darum, den Jahren zusätzliches Leben zu geben. Er sprach sich klar gegen jede Form aktiver Sterbehilfe aus, aber für die Befolgung der Therapiewünsche des Patienten. Handlungsleitende Grundgedanken für ihn seien auch: "Kein Leben um jeden Preis" und "Beachtung der Grenzen der Therapie". Als strukturelle Perspektiven nannte Arntz die Weiterentwicklung der stationären und ambulanten Palliativmedizin und Hospizarbeit, wo die Caritas bereits "einen unersetzlichen Beitrag" leiste. Zudem bedürfe es eines "integralen Konzeptes von Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht".
Über letztgenannte Themen sprach May im zweiten Impulsvortrag. Er stellte die rechtlichen Grundlagen detailliert vor, insbesondere die seit September gültigen Regelungen zur Patientenverfügung. May erläuterte das grundsätzliche Einwilligungsrecht der Patienten bei Einleitung und Fortführung von Therapien. Dieses Recht eröffne allerdings auch die Möglichkeit, sich falsch zu entscheiden, mahnte May. Enthalte eine Patientenverfügung etwa Tötung auf Verlangen, sei dies eine Überforderung der Selbstbestimmung. Ungeklärt sei auch die Frage, ob ein frühzeitig in einer Patientenverfügung formulierter Wille auch nach Jahren unter möglicherweise völlig veränderten Sichtweisen und Umständen noch gelte: "Kann ich heute wissen, was ich morgen will?" Moralisch schwierig sei das Umsetzen einer Patientenverfügung auch für das medizinische und pflegerische Personal: "Kann man jemanden verhungern oder verdursten lassen, kann man dies moralisch verantworten?" Die Bundesärtztekammer habe formuliert, der in einer Verfügung geäußerte Wille des Patienten sei grundsätzlich verbindlich: "Mir graut davor", kommentierte May.
Zur anschließenden Podiumsdiskussion, die Hans-Josef Joest vom Dialogverlag moderierte, kam der Moraltheologe Prof. Antonio Autiero von der Universität Münster hinzu. Das Mitglied des Ethikforums betonte, diese Einrichtung dürfe nicht als ethische Feuerwehr verstanden werden: "Es ist kein Ort der Krisenintervention, sondern der Reflexion", so Autiero, "es ist kein Verteiler von Rezepten und kein Verteiler von Lösungen, es bietet Hilfestellung, um Kompetenz am Ort zu entwickeln und zu vermitteln".
Beim Thema "Christliche Patientenverfügung" äußerte Autiero sich zuversichtlich, dass eine neue Vorlage schon "recht bald" komme. Deren früher veröffentlichte Versionen entsprächen nicht dem seit September gültigen Recht. Arntz stellte ergänzend klar, Patientenverfügungen seien keine Patentlösungen. Mindestens genau so wichtig sei es, über den eigenen Willen mit Verwandten, Pflegern und Ärzten zu reden. May empfahl, über die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor dem Einzug in ein Alten- oder Pflegeheim zu sprechen. So könne zu Tage kommen, dass ein Patientenwille nicht zur Grundausrichtung einer Einrichtung passe, bevor ein Patient einziehe. Allerdings hätten Patienten auch das Recht, sich in diesen Fragen nicht zu erklären.
Im abschließenden Ausblick bilanzierte Donatus Beisenkötter vom Bischöflichen Generalvikariat, ebenfalls Mitglied des Ethikforums: "Es gibt keine einfachen Antworten, wir sind gezwungen, uns weiter auf diesen schwierigen Diskurs einzulassen." Es gehe darum, dafür zu sorgen, "dass eine Kultur ethischer Reflexion entsteht, in den Gemeinden ebenso wie in den caritativen Einrichtungen". Deshalb werde das Ethikforum weitere Fachtage zu anderen Themen folgen lassen. Allen Teilnehmern wurde ein Positionspapier zum Selbstverständnis des Ethikforums ausgehändigt.
Download
Text/Foto: Martin Wißmann, medien@bistum-muenster.de



Bistum
Seite drucken