In den Kirchengemeinden der katholischen und evangelischen Kirche Deutschlands finden derzeit einschneidende Veränderungen statt. Dies führt in manchen Kirchengemeinden dazu, die neben den Pfarr- oder Hauptkirchen bestehenden Kirchen als Gotteshäuser aufzugeben. Ebenso geschieht dies mit Gemeindehäusern oder Gemeindezentren. » weiter
Mit der Festsetzung des Termins für die Kirchensteuerratswahlen, Berufung des Diözesanwahlausschusses und Versendung der Wahlunterlagen wurden die Kirchensteuerratswahlen 2010 eingeleitet. Für die Wahlen ist ein Zeitraum von zwei Wochen vorgesehen und zwar vom 27. Juni bis zum 11. Juli 2010; als Richttermin gilt der 4. Juli 2010. » weiter
Die letzten Wahlen zum Kirchenvorstand fanden im November 2009 statt. Die Amtszeit der dabei neu gewählten Mitglieder beträgt 6 Jahre. Allerdings finden die nächsten Wahlen im Jahr 2012 statt, weil alle 3 Jahre die Hälfte der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes einer katholischen Kirchengemeinde im nordrhein - westfälischen Teil des Bistums Münster ausscheidet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (Vermögensverwaltungsgesetz - VVG -) und die Wahlordnung in der Fassung vom 2. Juni 2006.
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Text: Gisela Kaup, Abteilung Rechtsfragen
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Im letzten Jahr hat das Bundesministerium der Finanzen die Vorschriften zum Spendenrecht verändert. Insbesondere ist § 10 b des Einkommensteuergesetzes verändert worden. Dies bedeutet, dass in Zukunft Spenden- und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an eine steuerbefreite zivilrechtlich verfasste Körperschaft oder Personenvereinigung insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden können. Die Grenze liegt nicht mehr bei 5 % bzw. 10 % der Einkünfte. Es ist auch die Unterscheidung zwischen Verwendung der Spenden für mildtätige Zwecke und gemeinnützige und kirchliche Zwecke aufgehoben worden. Dies führt zu einer erheblichen Vereinfachung bei der Erteilung von Spendenbescheinigungen. » weiter
Mit Rundschreiben vom 22.12.2006 hatten wir alle kirchlichen Träger, Dienste und Einrichtungen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster über die zum 01.01.2007 geltenden Neuregelungen im Bereich der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere internetfähige PC’s) informiert. Dies hat zu zahlreichen Nachfragen geführt. » weiter
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