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Regional-KODA

Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertrags­rechts (-> KODA) ist das gesetzgeberische Instrument der katholischen Kirche zur Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst schaffen in dieser paritätisch besetzten Kommission ein eigenes Arbeitsrechts-Regelungsverfahren. Die Mitarbeitenden werden also an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen beteiligt.

Die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn haben eine gemeinsame KODA (Regional-KODA NRW). Sie beschließt das Arbeitsvertragsrecht für die Beschäftigten in den Einrichtungen kirchlicher Rechtsträger in NRW. 

Hier werden im Laufe einer Amtsperiode von jeweils fünf Jahren die arbeitsvertraglichen Regelungen erarbeitet, die die Grundlage für die Arbeitsver­hältnisse von nahezu 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei kirchlichen Anstel­lungsträgern bilden (-> KAVO).

Die Kommission ist paritätisch besetzt - mit Vertretern der Dienstgeber- sowie der Mitarbeiterseite.

KODA-Wahl 2021

Im Juni 2021 wurden die Mitglieder der Mitarbeitendenseite - zyklisch für eine Amtsperiode von jeweils fünf Jahren - gewählt.