Die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn haben eine gemeinsame KODA (Regional-KODA NRW). Sie beschließt das Arbeitsvertragsrecht für die Beschäftigten in den Einrichtungen kirchlicher Rechtsträger in NRW.
Hier werden im Laufe einer Amtsperiode von jeweils fünf Jahren die arbeitsvertraglichen Regelungen erarbeitet, die die Grundlage für die Arbeitsverhältnisse von nahezu 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei kirchlichen Anstellungsträgern bilden (-> KAVO).
Die Kommission ist paritätisch besetzt - mit Vertretern der Dienstgeber- sowie der Mitarbeiterseite.