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Bildungsveranstaltungen, Anwendung der 15-km-Regel, Blasiussegen und Spendung des Aschenkreuzes

Aus Anlass verschiedener Anfragen weist Dr. Klaus Winterkamp auf Regelungen zu Präsenzveranstaltungen, zur Anwendung der in der Coronaregionalverordnung enthaltenen 15-km-Regel, zum Blasiussegen und zur Spendung des Aschenkreuzes hin.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

es gibt zwar keine neue Coronaschutzverordnung, aber verschiedene Anfragen geben Anlass für folgende Hinweise:

Nach § 7 der Coronaschutzverordnung sind sämtliche Bildungsveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahme hierzu sind ab dem 11. Januar 2021 medizinisch oder therapeutisch gebotene Angebote der Selbsthilfe auch in Präsenz unter Einhaltung der Schutz- und Hygienevorschriften möglich (z. B. Gruppentreffen des Kreuzbundes), wenn die Durchführung vorab der zuständigen Behörde angezeigt wird. Für solche Treffen sollten daher auf Anfrage auch die nötigen Räumlichkeiten in Pfarrheimen zur Verfügung gestellt werden. Die Anzeige bei der Behörde hat durch den Veranstalter zu erfolgen.

Für verschiedene Kreise oder kreisfreie Städte gilt mit Datum vom 12. Januar 2021 neben der allgemeinen Coronaschutzverordnung die Coronaregionalverordnung (CoronaRegioVO). Diese gilt insbesondere für den Kreis Recklinghausen. Nicht alle Kommunen, Kreise oder kreisfreien Städte, die von einer Inzidenz von über 200 betroffen sind, schließen sich den in der Regionalverordnung vorgesehenen Regelungen an. Das entscheiden die Städte, Kommunen oder Kreise jeweils selbst. So oder so begrenzt die Coronaregionalverordnung den Bewegungsradius der Einwohner auf 15 km. Gerechnet wird ab der Gemeindegrenze, also nicht von der eigenen Wohnungstür an. Der Zielort ist punktgenau zu berücksichtigen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch für Seelsorgerinnen und Seelsorger, sind Mustervorlagen angehängt, die bei evtl. Kontrollen über die 15 km hinaus als Bescheinigungen vorgelegt werden können.

Der Gedenktag des Heiligen Blasius am 3. Februar liegt zwar jenseits der bisher vorgesehenen Frist für den Lockdown, doch zur Durchführung des Blasiussegens gehen bereits Anfragen ein. Von einem Einzelsegen, der mit einer persönlichen Anrede und Berührung der Gläubigen verbunden ist, ist in diesem Jahr abzuraten. Stattdessen sollte der Blasiussegen am Ende der Messfeier zentral und für alle gemeinsam erfolgen.

Anfragen erreichen uns auch bzgl. der Spendung des Aschenkreuzes. Die vatikanische Gottesdienstkongregation hat dazu gerade gestern einen Vorschlag bekanntgegeben, den ich hiermit gerne weiterreiche. Demnach soll die Asche den Gläubigen ohne Berührung aufs Haupt gestreut werden. Natürlich tragen die Austeilenden dabei eine Mund-Nase-Bedeckung. Die bei der Spendung des Aschenkreuzes üblichen Formeln „Kehre um und glaube an das Evangelium“ oder „Bedenke Mensch, dass du Staub bist und zum Staub zurückkehrst“ soll der Priester vorher kollektiv zu allen Anwesenden sagen. Zuvor wird das übliche Segensgebet über die Asche gesprochen und diese wortlos mit Weihwasser besprengt.

Mit weiterhin besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit und herzlichen Grüßen

Dr. Klaus Winterkamp