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Brief des Generalvikars anlässlich der ab dem 16. Dezember gültigen Coronaschutzverordnung

Mit der neuen Coronaschutzverordnung sind erhebliche Veränderungen für den kirchlichen Bereich verbunden. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert über Regelungen u. a. für Gottesdienste und außerschulische Bildungsangebote. Zuden weist er auf eine Videobotschaft von Bischof Dr. Felix Genn an die Gläubigen im Bistum Münster hin.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die NRW Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab morgen, den 16. Dezember 2020 gültig ist. Sie greift die Absprachen zwischen der Kanzlerin und den MinisterpräsidentInnen auf, die am Sonntag in Berlin stattgefunden haben. Die Coronaschutzverordnung ist auch für unseren Bereich mit erheblichen Veränderungen verbunden:

1. Gottesdienste allgemein

a) Für alle Gottesdienste gilt ab 16. Dezember 2020 der Verzicht auf den Gemeindegesang. Dieser Verzicht ist für uns im Bistum Münster einschneidender als in anderen Diözesen, da fast alle anderen entweder schon lange auf den Gesang verzichten mussten oder freiwillig verzichtet haben. Die Untersagung des Gemeindegesangs bezieht sich sowohl auf Gottesdienste im Innenraum (Kirchen, Turnhallen, Zelte, Reithallen etc.) als auch auf Gottesdienste im Außenbereich (Plätze, Sportplätze, nicht überdachte Stadien, Schulhöfe, Marktplätze etc.). Nicht davon betroffen bleibt weiterhin der Gesang von (kleineren) Chören, Scholen, Kantoren oder Gesangsensembles. Die Zahl der Sängerinnen und Sänger hängt schlicht von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes ab und liegt im Ermessen der musikalisch wie gottesdienstlich Zuständigen sowie der örtlichen Teams und Gremien. Auch können Orchester und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumente eingesetzt werden. Alle Musizierenden dürfen zur Vorbereitung der Gottesdienste regelmäßig proben. Natürlich gelten hierfür die bereits bekannten Regeln: Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern, bei anderen Instrumenten die üblichen 1,5 Meter; der Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde muss mindestens 4 Meter betragen.

b) Für alle Gottesdienste gilt ferner die Pflicht, die vor Ort zuständigen Behörden zu informieren. Konkret bedeutet das, den zuständigen Behörden eine Gottesdienstordnung – am besten gleich für die folgenden Wochen – zukommen zu lassen und dabei darauf hinzuweisen, dass alle Gottesdienste unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen Regeln gefeiert werden:

  • Der Mindestabstand wird eingehalten.
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren sowie Sängerinnen und Sänger.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl auf 250 im Innenbereich (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen etc.) und auf 500 im Außenbereich begrenzt.
  • Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.

c) Bei Gottesdiensten, die zu einer Auslastung der Kapazitäten, d. h. der zur Verfügung stehenden Plätze führen können (das wird wohl in besonderer Weise für die Angebote am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag gelten), besteht über die gerade genannten Verpflichtungen hinaus zudem eine Anmeldeerfordernis. Das gilt unterschiedslos für alle Angebote: Messfeiern, Wortgottesdiente, Segensfeiern, Krippenspiele, meditative Angebote etc.. Und es gilt sowohl für alle Angebote im Innen- wie im Außenbereich.

2. Beerdigungen

Beerdigungsgottesdienste können in den Kirchen unter den unter 1. genannten Regeln wie gewohnt durchgeführt werden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen auf dem Friedhof gibt es nicht.

3. Sakramentale Feiern

Auch Taufen und Trauungen sind unter den unter 1. genannten Bedingungen möglich. Für bis Ende des Monats Januar geplante Firmfeiern bitte ich darum, sich mit dem zuständigen Weihbischof in Verbindung zu setzen.

4. Außerschulische Bildungsangebote

a) Alle katechetischen Angebote, Glaubensgespräche, Bibelkreise und -gespräche, Messdienerstunden zur liturgischen Ausbildung, Gruppenstunden etc. sind in Präsenz untersagt – digital ist alles möglich!

b) Selbsthilfegruppen: Angebote der Selbsthilfe (z. B. Kreuzbund o. ä.) sind in Präsenz ebenfalls untersagt. Auch hier ist digital alles möglich!

c) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe: Im Unterschied zu den unter b) und c) genannten Angeboten bleiben in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe dringend erforderliche Betreuungsangebote der Einzelbetreuung in Präsenz möglich.
 

Derzeit laufen weitere Absprachen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW über eine Musterallgemeinverfügung für alle Kommunen und Gebiete, die möglicherweise über die 200er Inzidenz hinaus kommen könnten. Auf diese Weise hoffen wir, zu einer für alle eventuell betroffenen Kommunen und Gebiete einheitlichen Hotspot-Strategie (besonders im Hinblick auf die Feier der Gottesdienste) zu kommen, damit die in § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung angesprochenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen der jeweils zuständigen Behörden sich vor Ort nicht zu sehr voneinander unterscheiden. Dazu hoffe ich, Ihnen und Euch morgen weitere Informationen zukommen lassen zu können.

Ebenso laufen heute noch weitere Absprachen hinsichtlich der Sternsingeraktion Anfang Januar. Auch diesbezüglich hoffe ich, die Ergebnisse morgen mitteilen zu können.

Hinweisen möchte ich auf eine Videobotschaft unseres Bischofs Dr. Felix Genn. Er wendet sich im Zugehen auf das Weihnachtsfest mit einem Wort des Dankes und der Zuversicht an alle Gläubigen in unserem Bistum. Es ist ab dem 18. Dezember 2020 auf dem YouTube-Kanal unseres Bistums unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/DBPZDd-6qNY. Es wäre schön, in den pfarrlichen oder sonstigen Publikationen auf das Wort unseres Bischofs hinzuweisen und es den Gläubigen zugänglich zu machen.

Dringend und herzlich bitte ich darum, die Kirchengebäude nicht zu schließen, sondern für Besucher offen zu halten, damit sie in dieser für viele belastenden und herausfordernden Zeit ein Ort der Zuflucht, des Trostes, des Gebetes sein können und sozusagen ein Obdach für die Seele bieten.

Ebenso herzlich und dringend bitte ich darum, die Infos der Corona Updates an alle relevanten Personen in den Pfarreien, Einrichtungen und Institutionen so schnell wie möglich weiterzugeben. Da dies nicht immer in der gewünschten Weise geschehen ist, muss ich hier leider explizit darauf hinweisen.

Ich hoffe, alle Updates kommen für die Planungen noch rechtzeitig genug. Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass ein neues Corona Update erst dann kommt, wenn das Land die Coronaschutzverordnung veröffentlicht hat – getreu dem Motto: Gegackert wird erst, wenn die Eier gelegt sind!

Mit besten Wünschen an Sie und Euch, wahrscheinlich bis morgen

Klaus Winterkamp