© CDC/unsplash.com

Brief des Generalvikars u.a. zur Durchführung von Martinszügen und Freiluft-Veranstaltungen

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert unter anderem über die Durchführung von Martinszügen und Freiluft-Gottesdiensten sowie das Beheizen und Temperieren von Kirchen während der Corona-Pandemie.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

es gibt zwar derzeit keine Neufassung der Coronaschutzverordnung, aber dennoch einige für die kommende Zeit wichtige Informationen, die ich Ihnen und Euch auf diesem Wege gerne zukommen lasse. 

Zum einen eine Information aus dem Gesundheitsministerium zur Durchführung von Martinszügen. Danach liegt dem Ministerium offensichtlich daran, Martinszüge zu ermöglichen. Die beiliegende Info mag den für die Martinszüge Verantwortlichen helfen, sie so zu planen, dass darauf auch in diesem Jahr nicht verzichtet werden muss. 

Manche Pfarreien denken für die Feier und Form von Gottesdiensten an den Weihnachtstagen auch an Freiluftveranstaltungen. Der Information aus dem Gesundheitsministerium sind ebenfalls Anhaltspunkte zu entnehmen, worauf bei Gottesdiensten unter freiem Himmel zu achten ist. 

Zum anderen ist angehängt eine Handlungsempfehlung bezüglich des Beheizens und Temperierens von Kirchen während der Corona-Pandemie. Die in der Nr. 1 festgehaltene Empfehlung, in der Kirche einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, ist genau als solche aufzufassen: als Empfehlung. Es handelt sich also nicht um eine Verpflichtung und auch nicht um eine Soll-Vorschrift. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes bleibt im NRW-Teil des Bistums Münster in die Verantwortung der einzelnen Gottesdienstmitfeiernden gestellt. 

Angesichts der bevorstehenden Herbstferien sind schließlich noch Informationen angehängt, die Mitarbeitende im Kontext von Urlaubsreisen betreffen können. 

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Klaus Winterkamp