Brief des Generalvikars zu Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen sowie zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert im Hinblick auf die Beratungsergebnisse der Bundeskanzlerin und der Länderchefs vom 15. April:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs möchte ich folgende Hinweise geben:

  1. Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z. B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.)
  2. Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben weiterhin Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
  3. Auch für das Bischöfliche Generalvikariat gelten alle derzeitig getroffenen Regelungen bis zum 3. Mai.

Was die Zeit nach dem 3. Mai betrifft, müssen wir die Entscheidungen auf politischer Ebene abwarten. Da sich die Ministerpräsidenten derzeit alle 14 Tage mit der Bundesregierung über weitere Vorgehensweisen im Hinblick auf mögliche Lockerungen der Einschränkungen verständigen wollen, ist eine seriöse Aussage für die Zeit ab dem 4. Mai 2020 und der Auswirkungen auf den kirchlichen Alltag derzeit nicht möglich. Es bleibt hier nichts anderes übrig, als auf Sicht zu fahren. Ich bemühe mich, alle Veränderungen und Entwicklungen an Sie und Euch so schnell wie möglich weiterzugeben.

Zu den Entscheidungen, die die Tageseinrichtungen für Kinder betreffen, wird es erneut Hinweise aus der Abteilung 630 Kirchengemeinden geben.

Zur Feier öffentlicher Gottesdienste, Andachten und Vespern, werde ich mich in den nächsten Tagen noch einmal bei Ihnen und Euch melden. Dazu laufen derzeit weitere Gespräche auf Landes- und Bundesebene. Inhaltlich teilen wir die Auffassung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, die er am gestrigen Tag in einer Erklärung zu den Beschlüssen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten abgegeben hat:

„Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit. Als katholische Kirche werden wir in das für kommenden Freitag im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können. Für die katholische Kirche kann ich sagen, dass wir uns selbstverständlich an die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Kriterien und Bestimmungen gebunden wissen und die Einhaltung von Abstandserfordernissen kontrollieren werden.“

Auf Landesebene finden diese Gespräche am heutigen Nachmittag statt, auf Bundesebene – wie der Stellungnahme von Bischof Bätzing zu entnehmen – morgen. Danach brauchen wir etwas Zeit, um uns auf kirchlicher Ebene zumindest des Landes NRW gemeinsam auf das weitere Vorgehen zu verständigen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn ich mich zur Gottesdienstfrage vermutlich erst im Laufe des Samstags werde äußern können, vielleicht auch erst am Montag, 20. April 2020. Das gilt auch für die Fragen bzgl. der Feier von Taufen, Hochzeiten, Erstkommunionen und Firmungen. Mir ist bewusst, dass einige von Ihnen und Euch präzisere Aussagen erwartet haben, aber die politischen Vorgaben haben uns – obwohl wir kirchlicherseits bereits sehr konkrete Vorschläge für eine angesichts der weiterbestehenden Pandemiegefahr geordnete Feier öffentlicher Gottesdienste erarbeitet hatten – zumindest zeitlich „zurückgeworfen“. Erst wenn wir hier auf sicherem Boden sind, werde ich mich dazu äußern. Wohl kann ich versichern, dass wir mit Nachdruck auf allen politischen Ebenen darauf hinwirken, eine öffentliche Feier der Gottesdienste zu ermöglichen.

Ebenso brennen weiterhin die Fragen nach den sommerlichen Ferienfreizeiten und deren eventueller Absage auf den Nägeln vieler Haupt- und Ehrenamtlicher in unseren Pfarreien und Verbänden. Diesbezüglich bitte ich Folgendes zu differenzieren:

Ferienfreizeiten- oder Wochenendveranstaltungen sind mit Jugendlichen und Erwachsenen ohne Zweifel einfacher durchführbar, weil Hygiene- und Abstandsvorschriften leichter erklärt und eingehalten werden können. Das gilt auch für Chorfreizeiten oder -wochenenden. Daher würde ich solche Maßnahmen derzeit nicht absagen. Umso weniger, wenn sie in kirchlichen Bildungshäusern oder anderen Einrichtungen stattfinden sollen, da diese aus nachvollziehbaren Gründen dringend auf Veranstaltungen in ihren Räumen angewiesen sind.

Für Ferienmaßnahmen mit Kindern in den Sommermonaten gebe ich gerne eine Anregung eines Lagerleitungsteams weiter, das in einem ersten Schritt eine Umfrage bei den Eltern gestartet hat, ob unter den derzeitigen Vorzeichen bei „bleibend positiver“ Entwicklung der Infektionszahlen die Ferienmaßnahme beibehalten werden sollte. Die Eltern waren mehrheitlich der Meinung, die Freizeit durchzuführen. Sollten sich die Bedingungen bis dahin ändern, wird die Pfarrei die Ausfallgebühr tragen. Möglicherweise empfiehlt sich die Übernahme dieser Idee. Wenn die befragten Eltern zumindest zu Zweidrittel der Meinung sind, die Ferienmaßnahmen beizubehalten, würde ich derzeit weiterhin nicht absagen. Zudem ist etwa vonseiten der Betreiber großer Schützenhallen im Sauerland unwahrscheinlich mit Ersatznutzern zu argumentieren. Insofern werden sie Stornogebühren kaum in die Höhe treiben können. Gleichwohl sind die derzeitigen Hygienevorschriften mit Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren im Rahmen von Ferienfreizeiten schwierig einzuhalten. Eine Absicherung über die Eltern wäre daher gegebenenfalls hilfereich, würde aber wenigstens etwas Luft verschaffen. Sollten die Eltern jetzt schon mehrheitlich für eine Absage votieren, empfehle ich die Freizeit ausfallen zu lassen.

Aus der besonders von der Pandemie betroffenen Senioren- und Altenhilfe erreichen mich Hinweise, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich angesichts der teils hohen Betroffenen- und Sterbezahlen auch psychisch an ihre Grenzen kommen. Aus diesem Bereich kommt daher die Bitte an die Seelsorgerinnen und Seelsorger, neben den Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörigen auch die Berufsgruppe der Pflegerinnen und Pfleger und sonstiger Mitarbeitenden in  der Seniorenhilfe nicht aus dem Blick zu verlieren. Diese Bitte gebe ich gerne weiter.

Mit österlichen Grüßen und besten Wünschen

Klaus Winterkamp