© CDC/unsplash.com

Brief des Generalvikars zur Feier von Präsenzgottesdiensten und anderen Präsenzangeboten zu Weihnachten

Wie auch in den anderen nordrhein-westfälischen Bistümern bleibt es im Bistum Münster bei der grundsätzlichen Position, Gottesdienste und andere Angebote an den Weihnachtsfeiertagen in Präsenzform anzubieten. Die mit der Staatskanzlei vereinbarten Rahmenbedingungen für Gottesdienste fasst Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp nochmals zusammen. Zudem spricht er allen Verantwortungsträgern in ihrer individuellen Entscheidung für oder gegen Präsenz-Gottesdienste und -Veranstaltungen sein Vertrauen aus.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aufgrund einiger Verunsicherungen durch Medienmeldungen der vergangenen Tage und vielen Nachfragen im Hinblick auf die Feier von Präsenzgottesdiensten und die Durchführung anderer Präsenzangebote zu Weihnachten darf ich noch einmal Folgendes in Erinnerung rufen:

Es bleibt nicht nur bei uns im Bistum Münster, sondern auch in den anderen nordrhein-westfälischen Bistümern bei der grundsätzlichen Position, Gottesdienste und andere Angebote an den Weihnachtsfeiertagen in Präsenzform anzubieten. Neben den vielen kreativen Alternativangeboten – gerade auch in digitaler Form – sind die Präsenzangebote insbesondere an den Weihnachtsfeiertagen ein Angebot für jene, die auf diese Weise Kraft, Halt, Trost und den Zuspruch der Frohen Botschaft vom menschgewordenen Sohn Gottes suchen und brauchen. Ich ermutige alle, die – wie in der Vergangenheit auch schon – verantwortungsbewusst geplanten Gottesdienste und Angebote in Präsenzform zu feiern und durchzuführen.

Die mit der Staatskanzlei vereinbarten Rahmenbedingen fasse ich dafür nochmals kurz zusammen:

  • Verzicht auf Gemeindegesang (der Gesang von Chören, Scholen, Kantoren, Gesangsensembles sowie das Musizieren von Orchestern und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumenten bleiben möglich)
  • Mindestabstand 1,5 Meter; bei Sängerinnen und Sängern sowie bei Musikerinnen und Musikern mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern; Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde/Teilnehmern mindestens 4 Meter
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste sowie Sängerinnen und Sänger.
  • Für alle Gottesdienste besteht die Pflicht, die vor Ort zuständigen Behörden zu informieren und darauf aufmerksam zu machen, dass sie unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen (und mit dieser Mail nochmals zusammengefassten) Regeln gefeiert werden.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl im Innenbereich auf 250 (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen, Fabrikhallen etc.) und im Außenbereich auf 500 begrenzt.
  • Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.
  • Bei Gottesdiensten oder anderen Angeboten in Präsenzform, die zu einer Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze führen können, besteht zudem eine Anmeldeerfordernis im Vorfeld des Gottesdienstes bzw. des Angebotes.

Wenn es in Kreisen oder kreisfreien Städten zu Allgemeinverfügungen kommt, mit denen in § 16, Abs. 2 der Coronaschutzverordnung angedeutete zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden, sind über die gerade dargestellten Rahmenbedingungen hinaus folgende Regeln mit der Staatskanzlei vereinbart:

  • Gottesdienste oder Angebote in Präsenzform dauern höchstens 45 Minuten, egal ob im Innen- oder Außenbereich.
  • Die Platzzahl in Kirchenräumen wird – ausgehend von der pandemiebedingt ohnehin schon reduzierten Platzzahl – noch einmal um 30 % reduziert.
  • Allerhöchstens dürfen im Außenbereich 250 Personen die Gottesdienste mitfeiern.

Bereits in den letzten Tagen haben – insbesondere in Hotspotgebieten – Pastoralteams, pfarrliche Gremien oder Krisenstäbe in Wahrnehmung ihrer Verantwortung – wie es in § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung vorgesehen ist – unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens beschlossen, keine Gottesdienste und Angebote in Präsenzform durchzuführen. Ich bin mir sicher, dass alle Verantwortungsträger in den Pfarreien, Gemeinden und Institutionen unseres Bistums – wie bisher auch schon – ihrer Verantwortung nachkommen und gerecht werden, um vor Ort die richtigen Entscheidungen zu treffen. So habe ich es bisher – auch bei den in den letzten Tagen getroffenen Entscheidungen – wahrgenommen. Eine flächendeckend „richtige“ Entscheidung für unser Bistum gibt es nicht, dafür sind die Situationen vor Ort viel zu unterschiedlich. Alle dürfen davon ausgehen, dass sie im Ringen um gute Lösungen und für alle zu fällenden Entscheidungen das volle Vertrauen und die Rückendeckung meinerseits haben, weil die Lage am besten vor Ort eingeschätzt und beurteilt werden kann.

In der Hoffnung, Ihnen und Euch mit dieser Mail noch einmal ein paar unterstützende Hinweise gegeben und mich hoffentlich vor den Feiertagen das letzte Mal gemeldet zu haben, grüßt mit den besten Wünschen für die Feier der Menschwerdung Gottes

Klaus Winterkamp