Corona-Update des Generalvikars

"Auf Sicht fahren"

Aktuelle Informationen von Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp zum weiteren Vorgehen während der Corona-Pandemie.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wieder einmal muss, kann und darf ich Sie und Euch über weitere Entwicklungen rund um die Corona-Problematik informieren. Bundesregierung und Landesregierungen werden sich erst in der Osterwoche darüber verständigen, wie es ab dem 20. April 2020 weiter gehen soll. Daher müssen wir weiter auf Sicht fahren – eine auch von behördlicher Seite unterstützte Vorgehensweise. Bis einschließlich 1. Mai 2020 gilt daher weiterhin Folgendes:

  • Alle öffentlichen Gottesdienste, Andachten, Vespern, etc. unterbleiben.
  • Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis (höchstens bis maximal 20 Personen) im Freien stattfinden. Nur bei äußerst widrigen Wetterumständen kann die Trauer- bzw. Friedhofshalle genutzt werden. Grundsätzlich sind strengstens die Hygienevorschriften und die kommunalen bzw. behördlichen Vorgaben zu beachten.
  • Die Kirchen sind offen zu halten, z.B. als Orte des persönlichen Gebetes.
  • Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt. Das heißt insbesondere
    a)    den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften.
    b)    Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt).
    Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll persönlich erreichbar.
  • Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.


Bis zum 1. Mai 2020 einschließlich können

  1. Taufen und Trauungen,
  2. Firmungen,
  3. alle Erstkommunionfeiern,
  4. sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z.B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chor-Proben und -Veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.),
  5. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

nicht stattfinden.

Krankenkommunion und -salbung
Nochmals rate ich für die Kar- und Ostertage davon ab, über die Presse oder sonstige Medien zum Empfang der Oster- oder Krankenkommunion einzuladen. Das stößt auf Kritik und Unverständnis, weil die Empfängerin und Empfänger in der Regel der Hochrisikogruppe angehören.
Aus gegebenen Anlass sei erneut betont, dass organisierte „Kommunionspeisungen“ oder Kommunionempfangszeiten außerhalb oder nach (gestreamten) Gottesdiensten definitiv nicht gestattet sind, weil sie gegen das Versammlungsverbot verstoßen! Solche Initiativen mussten in NRW bereits auf behördliche Veranlassung abgesagt werden.

Osterläuten
Mit meiner Mail vom 23. März 2020 habe ich darum gebeten, dass am Ostersonntag – wie in allen Kirchen NRWs – von 9.30 bis 9.45 Uhr das Vollgeläut zum Zeichen der Auferstehung des Herrn erklingen soll. Desweiteren haben sich auf Bundesebene die DBK und die EKD darauf verständigt, am gleichen Tag um 12 Uhr alle Glocken zu läuten. Definitiv muss um 9.30 Uhr geläutet werden. Ich empfehle allen, denen es möglich ist, zusätzlich um 12 Uhr (nach dem Angelus) das Vollgeläut erklingen zu lassen.

Tägliches Läuten
Das tägliche, in NRW auch von evangelischer Seite durchgeführte Glockengeläut um 19.30 Uhr wird von Gründonnerstagabend bis Karsamstag ausgesetzt und ab Ostersonntagabend wieder täglich fortgeführt – solange bis die öffentliche Feier von Gottesdiensten wieder möglich ist.

Unterstützung freischaffender Künstler und freiberuflicher Organisten
Aufgrund der Corona-Krise musste eine Vielzahl von Veranstaltungen, die gerade auch für die Osterzeit geplant waren, abgesagt werden. Davon sind auch viele freischaffende Künstler und Künstlerinnen betroffen. Das gleiche gilt für viele freiberufliche Organisten und Organistinnen, die für die Begleitung von Gottesdiensten eingesetzt werden sollten, die ebenfalls nicht stattfinden dürfen. Aufgrund dieser Situation stellt sich die Frage, ob diese Personen einen Anspruch auf Vergütung haben, obwohl sie nicht tätig werden konnten oder können. Die Rechtslage ist in dieser Hinsicht eindeutig: ein Vergütungsanspruch besteht nicht. Die betroffenen Freiberufler werden im Regelfall Überbrückungshilfen aufgrund der staatlichen Programme in Anspruch nehmen können.
Das Bistum macht den Pfarreien und sonstigen Rechtsträgern keine Vorgabe, ob und welche Regelungen mit den betroffenen Künstlern und Organisten getroffen werden sollten. Gleichzeitig weise ich aber darauf hin, dass seitens des Bistums für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.

Freizeitmaßnahmen in den Sommerferien
Weiterhin bitte ich darum, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Absagen für Fahrten, Ausflüge, Ferien- und Sommerfreizeiten während der Sommerferien in NRW erfolgen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich nach dem 1. Mai 2020.

Mir ist bewusst, dass vielen von Ihnen und Euch die vorhergehenden Hinweise zu kurzfristig erscheinen werden. Manche hätten sich sicherlich auch jetzt schon Entscheidungshilfen für die Zeit bis Ende Mai oder zum Beginn der Sommerferien gewünscht. Aber zuständige behördliche Entscheidungsträger raten uns derzeit dazu – wie am Anfang schon gesagt – auf Sicht zu fahren. Ganz entscheidend für die weitere Entwicklung werden die Absprachen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen in der Woche nach dem Osterfest sein. Sobald mir im Hinblick auf die weitere Entwicklung von politischer bzw. behördlicher Seite eindeutigere Entscheidungen für die Zeit ab dem 20. April 2020 vorliegen, werde ich mich unverzüglich bei Ihnen und Euch wieder melden – das heißt noch in der Osterwoche. Bis dahin bitte ich herzlich um Verständnis und Geduld – gerade auch in den Pfarreien und Gemeinden, in denen Veranstaltungen an dem Wochenende 2. und 3. Mai 2020 anstehen.

Mit den besten Wünschen für gesegnete Kar- und Ostertage und für Ihre und Eure Gesundheit grüßt herzlich
Dr. Klaus Winterkamp