Corona-Update vom 20.04.2020: Entscheidung über Erstkommunionfeiern liegt vor Ort

Im Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche erläutert Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am 20. April, weshalb das Bistum bislang noch keine verbindliche Regelung zur öffentlichen Feier von Gottesdiensten ab Mai gefunden hat und was das für die Terminierung von Erstkommunionfeiern bedeutet.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

leider kann ich mich heute nicht – wie ich in meiner letzten Mail angekündigt hatte – zur Frage der Feier von Gottesdiensten nach dem 1. Mai äußern. Das ist heute immer noch nicht möglich, weil derzeit noch Absprachen auf politischer Ebene und auf der Ebene der Generalvikare NRW laufen. Es tut mir leid, aber ich bitte dafür um Verständnis, damit wir möglichst in Bälde wieder Gottesdienste mit Gläubigen feiern können.

Derzeit werden aber die Fragen nach der Durchführung von Erstkommunionfeiern im Mai und Juni immer bedrängender. Anders als andere Bistümer haben wir ganz bewusst die Erstkommunionfeiern (und auch die Firmfeiern) nicht bis zum Sommer generell abgesagt. Das hat nichts damit zu tun, dass die Bistumsleitung oder ich nicht bereit wären, Verantwortung zu übernehmen oder ihr nachzukommen, sondern schlicht und einfach mit unserer – auch im Krisenstab des BGV – getroffenen Entscheidung, auf Sicht zu fahren. Mit dem heutigen Tag sind bestimmte Lockerungen für den Einzelhandel und andere Bereiche ja wieder möglich. Ich bin mir sicher, dass – je nach Verlauf der Infektionszahlen und ähnlicher Faktoren – weitere Lockerungen kommen werden – ggf. irgendwann auch für den gastronomischen Bereich.

Derzeit ist nur sicher, dass Erstkommunion- oder Firmfeiern gewiss nicht in der herkömmlichen, (besonders Eltern und Familien) bekannten und gewohnten Form stattfinden können. Sie werden aber mit ebensolcher Sicherheit unter bestimmten Auflagen und Bedingungen (Abstands-, Hygieneregeln etc.) möglich sein. Ggf. bieten die besonderen Umstände derzeit, in denen die traditionell vertraute Form der Erstkommunionfeier mit teilweise bis zu hundert Mitfeiernden nicht möglich ist, eine Gelegenheit, über eine sinnvolle Form, Gestalt und Art der Erstkommunionfeiern nachzudenken.

Für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, die Feiern zu verschieben, bitte ich folgendes zu bedenken:

Solange kein Impfstoff gefunden ist, wird es für das gesamte öffentliche und gesellschaftliche Leben dabei bleiben, dass Sicherheitsabstände und Hygienevorschriften o. ä. beachtet werden müssen. Das wird uns tagtäglich durch Vertreter von Politik und Medizin angekündigt. Insofern wird das auch für eventuell wieder mit Beteiligung von Gläubigen zu feiernde Gottesdienste gelten. Vor diesem Hintergrund erscheint auch der zeitliche oder sonstige Gewinn der Verschiebung von Erstkommunion- oder Firmfeiern in den Herbst des Jahres – bei aller Vorsicht bzgl. der Prognosen und unter den derzeitigen Bedingungen – fraglich. Und solange kein Impfstoff gefunden ist, werden wir auch Weihnachten noch unter diesen Bedingungen feiern müssen.

Da ich aber lange genug Pfarrer war, weiß ich um die Begrenztheit generalvikarlicher Hinweise oder Entscheidungen. „In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus autem caritas“ (II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 92). Ohne Zweifel gehört die vielfältige und bunte Gestalt der Erstkommunionfeiern in unserem Bistum in den Bereich der dubia. Daher werde ich bzgl. der Durchführung von Erstkommunion- oder Firmfeiern die örtliche „Hoheit“ so oder so akzeptieren und keinem Pfarrer oder den verantwortlichen Gremien vor Ort oder den Entscheidungsträgern in der Katechese vorschreiben, wie sie angesichts dieser Situation die Frage nach den Feiern der Erstkommunionen (oder Firmungen) entscheiden. Diese Entscheidung liegt vor Ort! Ich werde niemandem und keiner Pfarrei in den Rücken fallen, die sich unter den gerade noch zu klärenden Bedingungen für zukünftig evtl. wieder mit Gläubigen zu feiernden Gottesdiensten entweder für eine Absage oder Verschiebung der Feiern entscheidet oder zu ihrer Durchführung. Diese Hinweise verstehen sich nur als Hilfen für vor Ort zu treffende Entscheidungen. Will man eine völlig sichere Entscheidung treffen, die von jeder Eventualität unabhängig ist und auf einhundertprozentige Verlässlichkeit setzt, bleiben nur Verschiebungen bis nach Ostern 2021 übrig (denn den – wie gesagt mit Vorsicht zu genießenden – Prognosen zufolge, gibt es den Impfstoff frühestens im Dezember, ansonsten eben erst im Frühjahr 2021).

Ebenso gehen Fragen nach der Feier des Fronleichnamsfestes ein. Ich bitte um Verständnis, wenn ich diesbezüglich heute noch nichts sage. Ich hoffe aber darauf, dass ich spätestens in der Woche vor dem 1. Mai dazu Stellung nehmen kann.

Mit herzlichen Grüßen

Klaus Winterkamp