Corona-Update vom 23.04.2020: Öffentliche Gottesdienste sind ab 1. Mai unter Auflagen wieder möglich

Gottesdienste können im NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 1. Mai wieder mit der Öffentlichkeit stattfinden. Darüber hat Generalvikar Winterkamp am 23. April informiert. Zuvor hatte das Land NRW die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür kommuniziert. So soll die Anzahl der Teilnehmenden der Größe des Kirchraumes angepasst werden und der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen einzelnen Personen gilt weiterhin.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Landesregierung NRW hat heute Nachmittag mitgeteilt, dass ab 1. Mai 2020 die Feier von Gottesdiensten mit Beteiligung von Gläubigen wieder möglich ist. Hier finden sich die dafür zukünftig im NRW-Teil unseres Bistums geltenden Rahmenbedingungen. Ich bitte sehr dringend um Einhaltung dieser Rahmenbedingungen, damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht. Es wird mit Sicherheit eine ganze Reihe interner wie externer Beobachter geben, die genau hinschauen, ob sich die Gottesdienstfeiernden an die Regeln halten, die die Kirchen dem Land gegenüber erklärt haben. Gerade in der Freude über die veränderte Situation daher nochmals meine Bitte, die Rahmenbedingungen klar zu beachten.
Damit unterbleibt das tägliche Läuten um 19.30 Uhr ab dem 1. Mai 2020.
Zur Gestalt und Feier der Gottesdienste am Fronleichnamsfest werde ich mich rechtzeitig noch einmal melden.
Für die Feier von Firmungen bitte ich darum, Kontakt mit dem jeweiligen Weihbischof oder anderen Firmspendern aufzunehmen, um Absprachen dafür zu treffen.

Bis zum 1. Mai 2020 gelten für Gottesdienste weiterhin die bisher gültigen Bedingungen – auch für Beerdigungsfeiern auf den Friedhöfen, einschließlich der Teilnehmendenzahl: Das heißt nur der engste Familienkreis, maximal 20 Personen.

Für die Gottesdienste ist Mund- und Nasenschutz nicht verpflichtend. Es sollte selbstredend kein Gottesdienstbesucher mit Mund- und Nasenschutz abgewiesen werden.
Damit die Hygienevorschriften leichter einzuhalten sind, können alle Pfarreien Hand- und Flächendesinfektionsmittel an zwei zentralen Stellen im Bistum abholen.
1.    Bischöfliches Generalvikariat, Spiegelturm 4, 48143 Münster – Ansprechpartner Herr Artmann, Fon 0251 495-6058
Update 24. April: Die Ausgabe der Desinfektionsmittel in Münster beginnt am Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr. In den darauffolgenden Tagen ebenfalls von 8 bis 12 Uhr. Zwecks Terminabsprache für Münster kann gerne auch eine Mail an geschickt werden mit einem Terminwunsch zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Dieser Termin würde dann bestätigt oder es wird ein Alternativvorschlag unterbreitet.
2.    Kreisdekanatsbüro Borken, Mönkenstiege 11, 46325 Borken – Ansprechpartner Herr Schlettert, Fon 02861 8040910. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.
Jeder Pfarrei werden 20 Liter Handdesinfektionsmittel und 30 Liter Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

Da das Versammlungs- und Kontaktverbot weiterhin bis zum 3. Mai 2020 gilt, kann derzeit zu allen anderen kirchlichen Veranstaltungen, Gremiensitzungen, Gruppentreffen, Verbandsveranstaltungen etc. noch nichts gesagt werden. Diesbezüglich bleiben die Absprachen zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs am 30. April 2020 abzuwarten.

Zum Thema Ferienfreizeiten, Wochenendveranstaltungen und Fahrten nochmals folgendes:
Unsere Abteilung 220 (Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene) erarbeitet gerade einen Kriterienkatalog zur Entscheidung, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen, Ferienfreizeiten u.ä. durchgeführt werden können. Sobald dieser durch den Krisenstab verabschiedet wurde, werden wir ihn veröffentlichen.

Für alle Fragen rund um den KiTa-Bereich steht Ihnen unsere Abteilung 630 (Kirchengemeinden) weiterhin mit qualifizierter Beratung zur Verfügung. Alle Informationen gehen von Frau Niehues direkt an die Tageseinrichtungen, Pfarreien und Zentralrendanturen.
Die Koordinierung und Steuerung aller Fragen für den Bereich der Bischöflichen Schulen liegt weiterhin in der kompetenten Hand von Frau Diekrup in der Abteilung 340 (Schulverwaltung).

Alle Fragen die Bildungshäuser und -foren betreffend beantworten Ihnen und Euch gerne aus unserer Abteilung 610 (Personal, Besoldung und Zentrale Dienste) Herr Schaden, aus der Stabsstelle 204 (Bildungsmanagement) Frau Dr. Marx und aus der Gruppe 624 (Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung) Herr Isfort.

Mit ganz herzlichem Dank für alle Arbeit und Organisation vor Ort sowie besten Wünschen für die Gesundheit und in Vorfreude auf die Möglichkeit, endlich wieder Gottesdienste mit Gemeinde zu feiern, grüßt herzlich

Klaus Winterkamp