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Corona-Update vom 24. März 2021

Die Feier von Gottesdiensten in Präsenz bleibt auch weiterhin unter Einhaltung der jeweiligen Hygienebestimmungen und Schutzkonzepte möglich. Dies gilt auch für die Kar- und Ostertage.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nach den Aufregungen des gestrigen und den Klarstellungen des heutigen Tages, nun das eigentlich schon früher angedachte Corona Update.

Zunächst mal gilt grundsätzlich, dass weiterhin die Feier von Gottesdiensten in Präsenz unter den bekannten und geltenden Rahmenbedingungen möglich ist. Persönlich habe ich den Eindruck, dass dies in unserem Bistum bisher immer in großer Verantwortung, unter Beachtung aller Vorgaben und Hygienekonzepte sowie des lokalen Infektionsverlaufes geschehen ist. Dafür danke ich allen Verantwortlichen vor Ort in den Pastoralteams, den pfarrlichen Gremien oder Krisenstäben sehr. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten weiterhin ihrer Verantwortung nachkommen und unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen und örtlichen Inzidenzen die richtigen Entscheidungen treffen. Weiterhin dürfen alle davon ausgehen, dass sie im Ringen um die richtigen Lösungen und für alle zu fällenden Entscheidungen mein volles Vertrauen und jede Rückendeckung haben, weil die Lage vor Ort am besten eingeschätzt und beurteilt werden kann. 

Es ist damit zu rechnen, dass es lokal bei hohen Inzidenzen durch Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu weiteren Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens kommen kann, wovon dann unter Umständen auch die Feier von Gottesdiensten betroffen sein könnte. Sofern das der Fall ist bitte ich darum, sich umgehend mit meinem Sekretariat in Verbindung zu setzen. 

Unter den geltenden und bekannten Rahmenbedingungen können die Kar- und Ostergottesdienste in Präsenz gefeiert werden. Auf Prozessionen (sowie gemeinsame und öffentliche Kreuzwege) unter Beteiligung der Gottesdienstgemeinde sollte allerdings verzichtet werden, weil das Einhalten der Abstandsregeln nur schwerlich möglich ist. Prozessionen mit kleineren liturgischen Gruppen unter Beachtung der Abstandsregeln sind möglich. Das gilt sowohl für den Palmsonntag als auch für den Karfreitag und für den Einzug in die Kirche mit dem Osterlicht in der Osternacht.

Wie vielerorts bereits geregelt, empfiehlt sich ggf. eine gesonderte Anmeldeerfordernis seitens der Mitfeierenden für die Gottesdienste der Kar- und Ostertage, um alle Hygiene- und Abstandsregeln zu gewährleisten. 

  • Palmsonntag: 

Die Segnung der Palmzweige kann innerhalb der Messfeier wie üblich erfolgen.

Gegen die Verwendung von Weihwasser für die Besprengung der Zweige spricht nichts, wenn – dazu haben wir uns bei einem namenhaften deutschen Virologen erkundigt – die Segnung des Wassers unter Benutzung einer medizinischen Maske und im entsprechenden Abstand erfolgt und Aspergill und Weihwassergefäß in sauberem Zustand sind. Das gilt entsprechend für die Besprengung der Gemeinde beim Taufgedächtnis in der Osternacht. 

  • Gründonnerstag: 

Die Fußwaschung ist möglich, wenn genügend Abstand zwischen den Teilnehmenden gewährleistet ist, der Zelebrant unter Tragen einer medizinischen Maske die Füße nur übergießt und die Teilnehmenden ihre Füße selbst trocknen. Anstelle der Fußwaschung können ggf. Zeugnisse caritativen Handelns seitens der Gemeinde während der Corona-Pandemie gegeben werden. Die Kommunion unter beiderlei Gestalten ist nicht möglich. Abendliche Anbetungs- oder „Ölbergstunden“ sind unter Einhaltung der bekannten Rahmenbedingungen durchführbar.

  • Karfreitag:

Wie im letzten Jahr bietet es sich an, unter den Großen Fürbitten eine besondere zur Coronapandemie aufzunehmen. 
Bei der Kreuzverehrung ist der Mindestabstand der Gläubigen zu gewährleisten. Eine Berührung des Kreuzes ist nicht gestattet. Alternativ verehren nur die Liturgen/Ministranten/Lektoren etc. oder einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde das Kreuz. Alternativ könnte das Kreuz auch durch die Reihen der Gläubigen getragen werden, die ihrerseits in den Bänken bleiben und beim Vorbeitragen das Kreuz durch eine Kniebeuge oder Verbeugung am Platz ehren. 

  • Osternacht:

Die Bereitung der Osterkerze sollte nur im kleinen Rahmen mit möglichst wenigen Teilnehmenden rund um das Feuer erfolgen.  Das Weiterreichen des Osterlichtes ist unter den Gläubigen möglich. Die Segnung des Taufwassers und das Taufgedächtnis ist unter den oben schon genannten Bedingungen ebenfalls möglich. Auf das Eintauchen der Osterkerze in das Wasser sollte aus hygienischen Gründen ausnahmsweise verzichtet werden.

Über die Angebote zu Präsenzgottesdiensten hinaus, gibt es in zahlreichen Gemeinden viele kreative Alternativangebote – angefangen von Hausgottesdienstangeboten bis hin zu Ostergrüßen und -tüten.
Auch wenn die Bundeskanzlerin den Beschluss zur Osterruhe zurückgenommen hat, gebe ich die Bitte der Bundesregierung nach virtuellen Angeboten am Osterfest gerne weiter. Daher danke ich ebenfalls für alle Kreativität, die sich auch im digitalen und im Streaming-Angebot nach einem Jahr „Coronaerfahrung“ entwickelt hat.

In den letzten Wochen ist es bei alternativ entwickelten Angeboten in Präsenzform teilweise zu Missverständnissen mit den kommunal zuständigen Behörden gekommen. Es bleibt zu beachten, dass kulturelle Veranstaltungen (Konzerte etc.) derzeit auch in Kirchenräumen nicht gestattet sind. Es muss sich definitiv um eine gottesdienstliche Veranstaltung handeln. Im Rahmen eines Gottesdienstes sind musikalische oder künstlerische Vorträge möglich – wie es beispielsweise im Dom zu Münster im Rahmen der Geistlichen Themenabende jeden Mittwoch in der Österlichen Bußzeit geschieht. Natürlich ist neben der Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln für alle alternativen Gottesdienstangebote in Präsenz die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Da der Beschluss zur Osterruhe nun sowohl für den Gründonnerstag als auch für den Karsamstag zurückgenommen wurde, sind beide Tage arbeitsrechtlich als „normale“ Arbeitstage zu werten.

Mehrere Anfragen richteten sich in den letzten Wochen auf die Nutzung der Luca App. Dazu hängt eine Stellungnahme der „Arbeitsgruppe für Informationssicherheit der NRW Bistümer“ an.

Da die Coronaschutzverordnung für das Land NRW noch nicht aktualisiert wurde, könnte es sein, dass ich mich in den nächsten Tagen noch einmal melden muss.

Mit umso herzlicheren Grüßen
Klaus Winterkamp