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Corona-Update vom 26. März 2021

Keine neuen Regelungen für die Feier von Gottesdiensten in der heute veröffentlichten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

mit Datum vom 26. März 2021 hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Sie ist gültig ab dem 29. März 2021. Ihre Gültigkeit währt bis zum 18. April 2021.

Was die Gottesdienste betrifft, enthält die aktualisierte Coronaschutzverordnung keine Veränderungen. Die Regelung für die Gottesdienste in § 1 (3) ist unverändert. Damit bleiben auch die Hinweise aus dem Corona Update von Mittwoch, dem 24. März 2021 aktuell.

Die in § 16 beschriebene Corona Notbremse betrifft die Feier der Gottesdienste nicht unmittelbar. Den Kreisen und kreisfreien Städten bleibt aber – wie im Update vom 24. März 2021 bereits geschrieben – die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiterreichende Regeln zu erlassen, die dann ggf. auch die Feier der Gottesdienste betreffen könnten. Sollten Kreise oder Kommunen zu solchen Allgemeinverfügungen greifen müssen, ist mit der Staatskanzlei vereinbart, dass vorab mit den kirchlichen Verantwortlichen vor Ort Kontakt aufgenommen wird. Dennoch bitte ich wie schon im letzten Update bei solchen lokalen Allgemeinverfügungen um eine Mitteilung an mein Büro.

Auch in allen anderen Themenfeldern – z. B. den außerschulischen Bildungsangeboten – ergeben sich für den kirchlichen Bereich keine Veränderungen. Damit bleiben auch die Hinweise zu den Bibliotheken und Archiven, zu den musikalischen Angeboten sowie zu den Nachhilfeangeboten im Update vom 8. März 2021 aktuell. 

Mit den besten Wünschen für eine gesegnete Feier der Kar- und Ostertage sowie Ihre und Eure Gesundheit grüßt herzlich
Dr. Klaus Winterkamp