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Erläuterungen zur seit dem 9. Juli geltenden Corona-Schutzverordnung

Die letzte Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat Fragen zu u. a. allgemeinen Regelungen für Gottesdienste, zu solchen bei einzelnen Inzidenzstufen und zum Gemeindegesang aufgeworfen. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp erläutert die Regelungen in diesem Corona-Update.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im Nachgang zum vergangenen Corona Update sind verschiedene Fragen eingegangen.

Im Hinblick auf die Inzidenzstufe 1 ist die maßgebliche Größe der Kreis bzw. die kreisfreie Kommune. Es kommt nicht darauf an, ob im jeweiligen Ort, Dorf oder Stadtteil die Zahlen überschritten sind und die 7-Tage-Inzidenz womöglich schon bei 1 oder 2 liegt. Entscheidend ist die 7-Tage-Inzidenz auf dem Gebiet des Kreises oder der kreisfreien Kommune. Die Inzidenzstufe 0 kann an 8 aufeinander folgenden Tagen überschritten werden, erst dann stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fest, ob es zur Einstufung in eine andere Inzidenzstufe kommt. Diese Einstufung braucht also weder von örtlichen Seelsorgeteams noch von Krisenstäben noch von Kirchenvorständen oder anderen Gremien festgelegt zu werden.

Für die Gottesdienste bedeutet dies praktisch, dass vor Ort, in einem Dorf oder einem Stadtteil der Gemeindegesang auch ohne medizinische Maske praktiziert werden kann, wenn die Inzidenzstufe dort bei 1 oder 2 liegt, sofern nur im Kreis bzw. in der kreisfreien Kommune und im Land NRW die Inzidenz bei 0 liegt. Liegt die Inzidenz allerdings kreisweit oder in einer kreisfreien Kommune bei 1 oder höher, muss auch vor Ort die medizinische Maske beim Gemeindegesang getragen werden, selbst wenn vor Ort, im Dorf oder im Stadtteil die Inzidenz bei 0 liegt.

Auch angesichts der erleichternden Lockerungen bleibt es für alle Feiern von Gottesdiensten bei folgenden allgemeinen Regelungen:

  • Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin geleert.
  • Die Kollekte kann in der vor Ort üblichen Weise gehalten werden.
  • Nach wie vor unterbleibt das Reichen der Hände zum Friedensgruß.
  • Die eucharistischen Gaben bleiben bis zur Spendung der Kommunion abgedeckt.
  • Weiterhin desinfizieren sich auch der Zelebrant und alle anderen an der Spendung der Kommunion Beteiligten die Hände, bevor sie den Gläubigen die Kommunion reichen.
  • Während der Kommunionspendung tragen die Spender medizinische Masken. Weiterhin bleibt die Kommunionordnung so angepasst, dass die Gläubigen die Kommunion in gebotenem Mindestabstand empfangen können. Unter diesen Umständen kann die Kommunionspendung mit der üblichen Formel an die Gläubigen erfolgen.
  • Die Mundkommunion wird nach wie vor erst nach der allgemeinen Kommunionspendung gereicht, ggf. nach der Messfeier. Es wird empfohlen, dass sich der Spender nach jedem Kommunikantem die Hände desinfiziert. Auch bleibt es den Priestern und allen anderen Kommunionspendern freigestellt, ob sie die Kommunion auf diese Weise spenden wollen – das gilt insbesondere für vorerkrankte und betagtere Kommunionspender.
  • Bei Konzelebrationen wird empfohlen, dass die Konzelebranten vor der Kelchkommunion des Hauptzelebranten nach Eintauchen der Hostie in den Kelch kommunizieren.

Es gibt für die Anzahl der liturgisch Tätigen einschließlich der Ministranten keine Beschränkung. Das Einhalten des Mindestabstandes unter den im Gottesdienst Tätigen wird in der Inzidenzstufe 0 empfohlen, in der Inzidenzstufe 1 ist er einzuhalten. Alle liturgisch Tätigen brauchen unabhängig von ihrer Tätigkeit in keiner der Inzidenzstufen eine Maske zu tragen (ausgenommen die Kommunionspender während der Kommunionspendung s.o.).

Unter den genannten Rahmenbedingungen können selbstredend auch Taufen und Trauungen gefeiert und alle anderen Sakramente gespendet werden.

Ohne zu wähnen, damit alle Unklarheiten beseitigt, aber doch in der Hoffnung, wenigstens einige erhellende Hinweise gegeben zu haben, grüßt mit den besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit und eine weiterhin erholsame Sommerzeit

Dr. Klaus Winterkamp