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Kurzfristiges Pfingst-Update: Gemeindegesang unter freiem Himmel wieder möglich

Kurzfristig vor Pfingsten weist Generalvikar Dr. Winterkamp auf eine aktuelle Änderung der Corona-Schutzverordnung NRW hin: Gemeindegesang ist unter freiem Himmel wieder möglich. 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

sehr kurzfristig vor dem Pfingstfest darf ich noch über eine wesentliche Änderung der aktualisierten und ab morgen, dem 22. Mai 2021, gültigen Coronaschutzverordnung informieren, da sie für evtl. an den Feiertagen vorgesehene Freiluftgottesdienste von erheblicher Relevanz ist. Nach § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung ist der Gemeindegesang unter freiem Himmel ab sofort wieder möglich. Dafür muss allerdings nach § 2 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung ein Mindestabstand von 2 Metern unter den Singenden und zu anderen Personen eingehalten werden. Ferner muss eine Maske getragen werden, wofür jedoch eine Alltagsmaske ausreicht. Es ist keine medizinische Maske erforderlich.

Der Gemeindegesang in Innenräumen ist zur Zeit noch nicht möglich. Ich hoffe jedoch darauf, dass wir mit sinkenden Inzidenzen auch in absehbarer Zeit im Innenraum werden singen können.

Zumindest ist die Wiederzulassung des Gemeindegesangs für Gottesdienste im Außenbereich eine freudige Entwicklung, die über das Pfingstfest hinaus insbesondere für die Feier von Fronleichnam hoffnungsvoll stimmt.

Zu entschuldigen bitte ich, dass dieses Update so knapp und nach Büroschluss kommt, doch ist die neue Coronaschutzverordnung auch soeben erst veröffentlicht worden.

Gegebenenfalls weise ich in der kommenden Woche auf weitere relevante Veränderungen hin.

Frohe Pfingsten und alles Gute
Dr. Klaus Winterkamp