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Nachtrag zum Corona-Update vom 15. Dezember: Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Gottesdienste in Präsenzform

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp informiert über Absprachen mit der Staatskanzlei zu möglichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen in Kreisen oder kreisfreien Städten bei einem 7-Tages-Inzidenzwert höher als 200. Zudem erläutert er die Entscheidung, im Bistum Münster weiterhin Gottesdienste in Präsenzform zu feiern.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie gestern bereits angekündigt, melde ich mich heute noch einmal wegen der in § 16, Absatz 2 der Coronaschutzverordnung angesprochenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die in Kreisen oder kreisfreien Städten angeordnet werden können, in denen die 7-Tages-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt. Diesbezüglich sind mit der Staatskanzlei für Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung zusätzlich folgende Regeln vereinbart:

  • Jeder Gottesdienst dauert höchstens 45 Minuten, egal ob im Innen- oder Außenbereich.
  • Die Platzzahl wird – ausgehend von der pandemiebedingt ohnehin schon reduzierten Platzzahl – noch einmal um 30 % reduziert.
  • Allerhöchstens dürfen im Außenbereich 250 Personen die Gottesdienste mitfeiern.

Ich bin mir bewusst, dass diese Regelungen nicht Wenigen angesichts der momentanen Fallzahlenentwicklung als zu maßvoll erscheinen dürften.

Daneben löst die Entscheidung der Evangelischen Kirche Westfalens, die Gottesdienste in Präsenzform abzusagen, neue Diskussionen auch im Blick auf unsere Gottesdienste aus – mag die Entscheidung auch im Respekt vor der Entscheidung anderer Landeskirchen und Bistümer erfolgt sein. Im Verzicht auf Präsenzgottesdienste erkennt die Evangelische Landeskirche Westfalens zu diesem Weihnachtsfest ihren Auftrag, „der Liebe Gottes zu den Menschen zu entsprechen“. In der veröffentlichten Meinung – das ist schon jetzt absehbar – wird die Entscheidung der katholischen Kirche, nach den Beratungen auf politischer Ebene und unter verschärften Bedingungen an Gottesdiensten in Präsenzform festzuhalten, im Umkehrschluss zur Entscheidung der Landeskirche Westfalens wohl eher kritisiert und vielleicht sogar als verantwortungslos und lieblos den Menschen gegenüber dargestellt werden. Persönlich denke ich, dass man die eine und die andere Entscheidung in dieser Form nicht gegeneinander ausspielen darf und kann, zumal die Evangelische Kirche Westfalens ausdrücklich auf den Respekt vor den Entscheidungen anderer Landeskirchen und Bistümer verweist. Die Evangelische Kirche im Rheinland wird ebenfalls weiterhin Gottesdienste in Präsenzform feiern. Ebenso werden andere Landeskirchen und Bistümer in anderen Bundesländern weiterhin die Gottesdienste in Präsenzform feiern. Auch die Entscheidung, an Präsenzgottesdiensten festzuhalten, ist von Vernunft und Liebe zu den Menschen geprägt und keineswegs eine Entscheidung gegen alle, die in Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe tätig sind. Gottesdienste in Präsenzform sind ein wichtiges Angebot für alle, die auf diese Weise Trost und Kraft zu schöpfen hoffen.

Abgesehen davon hat die Entscheidung während des Lockdowns im Frühjahr, kirchlicherseits freiwillig auf Gottesdienste zu verzichten, dazu geführt, dass den Kirchen nicht selten von denselben Akteuren, die zuvor die Feier von Gottesdiensten verboten sehen wollten, nach dem Lockdown der Vorwurf gemacht wurde, sie seien nicht präsent gewesen und zu schnell „abgetaucht“. Gerade in der Zeit des Lockdowns, so wird dann argumentiert, hätten Menschen Trost, Hilfe, Beistand und Zuspruch durch die Möglichkeit zur Mitfeier von Gottesdiensten benötigt. Man kann manchmal den Eindruck gewinnen: Wie wir es machen, wir machen es so oder so falsch. Das ist vielleicht sogar „normal“ in einer Zeit wie der, in der wir leben: Denn einfache Entscheidungen oder Königswege gibt es wohl nicht, sondern es geht häufig um schwierige Abwägungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Gottesdienste in allen Pfarreien, Gemeinden und Einrichtungen unseres Bistums in großer Verantwortung geplant und gefeiert werden. Dies wird umso mehr – nicht nur der verschärften Bedingungen wegen – für die Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen und im Lockdown gelten. Daneben nehme ich für die Gestaltung und Entwicklung von gottesdienstlichen und sonstigen Angeboten an den Weihnachtsfeiertagen eine ungeheure Kreativität und Fantasie wahr, um die Botschaft von der menschlichen Zuwendung Gottes in Jesus Christus zu vermitteln und zu verkündigen. Für all das möchte ich ausdrücklich – auch im Namen unseres Bischofs – herzlich und aufrichtig ‚Danke‘ sagen. Mir ist bewusst, wie viel Arbeit, Energie, Enthusiasmus, Verantwortungsbereitschaft und Identifikation dahinter stecken und sich darin entfalten. Ausdrücklich, dringend und herzlich möchte ich Sie und Euch ermutigen, an dem Bemühen, die Frohe Botschaft von der Menschwerdung Gottes in Gottesdiensten zu feiern oder in sonstigen Präsenz-Angeboten zu vermitteln, festzuhalten und darin so verantwortungsbewusst wie bisher weiterzumachen.

Wenn ein Pastoralteam, die örtlichen Gremien oder auch Leitungen von Einrichtungen und Institutionen in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung – besonders in Hotspotgebieten – zu der Auffassung kommen, auf gottesdienstliche und sonstige Angebote in Präsenzform zu verzichten, werde ich das selbstverständlich respektieren. Ich bitte aber dabei um gute Abstimmungen mit den jeweiligen Nachbarpfarreien, damit es nicht zu unverhältnismäßigen Unterschieden in der Praxis auf engstem Raum kommt. Wir sollten uns nicht gegeneinander ausspielen lassen, sondern miteinander nach wie vor nach den besten Lösungen suchen.

Ich füge zur weiteren Information eine Stellungnahme bei, die wir heute – auch in Absprache mit dem Katholischen Büro in Düsseldorf und anderen Bistümern in NRW – zu den aktuellen Fragestellungen veröffentlicht haben.

Bezüglich der Sternsingeraktion werde ich mich in den kommenden Tagen noch einmal melden.

Herzliche Grüße

Dr. Klaus Winterkamp