Rundschreiben an die Büchereien mit Informationen zur Ausleihe in Zeiten von Corona

Die Fachstelle Büchereien informiert über Vorschriften und Hygienemaßnahmen im Hinblick auf die Öffnung von Büchereien in Zeiten der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus:

Liebe Mitarbeitende in den Büchereien im Bistum Münster,

sicherlich sitzen Sie in den Startlöchern und möchten die Bücherei ab dem 4. Mai 2020 den Lesenden zugänglich machen, allerdings gilt es im Vorfeld einige Punkte abzuklären. Mit diesem Rundschreiben wollen wir Ihnen eine Entscheidungshilfe geben. Die Checkliste orientiert sich an den aktuellen Bestimmungen ab dem 19. April 2020. Sie dient als Empfehlung und gilt unter Vorbehalt.

Grundsätzliches

  • Freigabe der Wiedereröffnung durch den Träger (also die Pfarrgemeinde) und ggf. die politische Gemeinde bzw. Stadt oder auch das Krankenhaus / die Einrichtung
  • Wie viele Mitarbeitende des Büchereiteams können und wollen mitarbeiten? Risikogruppen sollten bitte nicht am Büchereibetrieb teilnehmen.
  • Falls es nur wenige Mitarbeitende zur Verfügung stehen – müssen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden?
  • Wenn die Öffnungszeiten eingeschränkt werden – wie wird das veröffentlicht?
  • Falls es nur wenige Mitarbeitende gibt um die Bücherei zu öffnen – soll ein kontaktloser Abholservice eingerichtet werden?
  • Sollen nur Erwachsene den Büchereiraum betreten? Oder dürfen alle Altersgruppen kommen?
  • In NRW müssen laut Coronaschutzverordnung vom 16.04.2020 die Kontaktdaten von jedem Besucher der Bibliothek erfasst werden um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können

Prüfung

  • Wie groß ist der Raum? Je 10 qm darf eine Person im Raum sein (wie beim Einzelhandel). Die Mitarbeitenden zählen als anwesende Personen, sprich bei 45 qm dürfen maximal 4 Personen im Raum sein. Dazu kommt, dass der Raum die Möglichkeit bieten muss, den Abstand von 1,5 m einzuhalten. Stehen die Regale zu eng oder gibt es enge Durchgänge ist dies nicht gewährleistet. Dann lieber nur eine Leserin / einen Leser in den Büchereiraum lassen.
  • Bietet der Thekenbereich genug Platz um den Mindestabstand zwischen Büchereimitarbeitenden und Lesenden zu gewährleisten? Falls nicht, kann ohne großen Aufwand gerückt werden um den Abstand herzustellen? Wenn ja, bitte auf dem Boden eine entsprechende Abstands-Markierung anbringen. Ggf. auch für weitere wartende Personen Abstands-Markierungen anbringen.
  • Können Sie einen Spuckschutz an bzw. auf der Ausleihtheke anbringen? Falls ja, dürfen die Leserinnen und Leser näher als 1,5 m an die Theke heran und Sie müssen ggf. die Theke nicht verrücken.
  • Besteht eine Mund-Nase-Schutz-Pflicht in Ihren Räumlichkeiten bzw. in Ihrer Stadt? Falls ja, weisen Sie die Leserinnen und Leser schon am Eingang mit einem entsprechendem Schild darauf hin.
  • Gibt es die Möglichkeit für die Mitarbeiter sich regelmäßig die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren? Kann man diese Möglichkeit ggf. auch den Leserinnen und Lesern einräumen? Wenden Sie sich für Desinfektionsmittel und Masken bitte an Ihren Träger.

Weitere Empfehlungen

  • Räumen Sie ein Regal frei, um zurückgegebene Medien für 72 Stunden lagern zu können. Nach dieser Zeit sind keine Erreger mehr nachweisbar. Dann entfällt theoretisch auch die Desinfektion der Bücher.
  • Denken Sie an die regelmäßige Reinigung des Raumes, vor allem der Klinken und Griffe sowie der Arbeitsgeräte (Scanner, Tastatur, Telefon) bei einem Mitarbeiterwechsel. Hier sind handelsübliche Reinigungsmittel bzw. feuchte Tücher ausreichend.
  • Fertigen Sie einen Aushang an, der Ihre Leserinnen und Leser über die geltenden (Hygiene-)Maßnahmen informiert:
    • Mund-Nase-Schutz.
    • Abstandsregel in der Bücherei aber auch ggf. in einer Warteschlange vor der Bücherei.
    • Wie viele Personen und welche Personengruppen dürfen die Bücherei betreten?
      Beispiel: Nur 1 Erwachsener darf sich in der Bücherei aufhalten.
    • Möglichkeit der Handdesinfektion...
  • Sperren Sie Sitzbereiche, Internetarbeitsplätze, Gamingstationen oder OPAC-Rechner durch Flatterband ab oder räumen Sie diese ganz weg.

Für weitere Informationen empfehlen wir folgende Seiten:

Wenn Sie diese Maßnahmen nicht umsetzen können, öffnen Sie bitte Ihren Bücherraum nicht. Sie können sich jederzeit bei uns in der Fachstelle informieren und beraten lassen.

Dieses Schreiben geht an alle Büchereien, auch wenn natürlich in Krankenhäusern und Heimen andere Anforderungen bestehen, die der Träger bestimmt.

Die Bücherei wird somit wieder zum reinen Ausleihbetrieb ohne Aufenthaltsqualität und Veranstaltungen. Hoffen wir, dass bald ein Impfstoff gefunden wird und die Bücherei wieder all ihre Funktionen wahrnehmen kann!

Vielen Dank für Ihren Einsatz, passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Fachstellenteam in Münster