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Zwischenstand nach der Bund-Länder-Konferenz am 22. März

Laut Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wird es eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ geben wird. Was dies genau für die Feier der Kar- und Ostergottesdienste bedeutet, wird zunächst mit den übrigen Diözesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zeitnah geklärt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

ohnehin hätte ich mich heute oder morgen der kommenden Feiertage wegen mit einem neuen Corona Update gemeldet. Nun ist – wie vielen schon bekannt – auf der gestrigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen worden, dass es von Gründonnerstag (1. April 2021) bis zum Ostermontag (5. April 2021) eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ geben wird. Was dies genau für die Feier der Kar- und Ostergottesdienste bedeutet, soll zunächst mit den übrigen Diözesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zeitnah geklärt werden.
Sobald die Rahmenbedingungen klar sind, werde ich diese in einem neuen Corona Update in den kommenden Tagen Ihnen und Euch vermitteln. Bis dahin bitte ich herzlich darum, von Einzelnachfragen in meinem Büro abzusehen.

Mit herzlichen Grüßen und „bis die Tage“

Dr. Klaus Winterkamp