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Zwischenstandsmeldung des Generalvikars bis zur voraussichtlich ab dem 11. Januar geltenden Corona-Schutzverordnung

Die Kanzlerin und die MinisterpräsidentInnen haben am 5. Januar weitere Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefasst. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp erwartet keine Änderungen der Gottesdienstpraxis im Bistum Münster durch die neue, voraussichtlich ab dem 11. Januar geltende Coronaschutzverordnung. Zudem nimmt er zu Fragen zu der im Januar begonnenen Corona-Schutzimpf-Aktion Stellung.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

zunächst mal wünsche ich Ihnen und Euch ein gutes, gesegnetes neues Jahr, vor dem aktuellen Hintergrund natürlich in besonderer Weise Gesundheit und Zufriedenheit. Wir hoffen wohl alle, dass wir 2021 anders hinter uns lassen werden als das gerade zu Ende gegangene Jahr 2020.

Bekanntlich haben die Kanzlerin und die MinisterpräsidentInnen am Dienstag, den 5. Januar 2021 getagt. Eine neue Coronaschutzverordnung liegt bis heute noch nicht vor. Sie wird ohnehin erst ab Montag, den 11. Januar 2021 gelten. Daher möchte ich mit diesem Update nur kurz den Zwischenstand mitteilen:

Gottesdienste werden in dem Beschluss, der am 5. Januar 2021 gefasst wurde, nicht erwähnt. Auch in den auf die Beschlussfassung folgenden Pressekonferenzen der Kanzlerin und des Ministerpräsidenten wurden sie nicht thematisiert. Eine Änderung der seit 16. Dezember 2020 bestehenden Gottesdienstpraxis ist nicht zu erwarten. Da die vorgesehenen zusätzlichen Kontaktbeschränkungen nur für den privaten Raum gelten, können weiterhin Gottesdienste in Präsenz unter den derzeit gültigen und in dem Update vom 21. Dezember 2020 noch einmal zusammengefassten Auflagen gefeiert werden – das gilt auch für Taufen, Trauungen, Beerdigungen etc.

Auch Firmungen können unter diesen Auflagen im Monat Januar 2021 stattfinden. Mir ist klar, dass es dazu sowohl in den Seelsorgeteams als auch bei den Verantwortlichen für die Katechese als auch bei den Firmanden bzw. deren Familien angesichts der momentanen Situation verständliche Bedenken geben kann. Ich bitte dann aber dringend darum, Firmungen nicht einseitig seitens der Pfarreien ohne vorhergehende Rücksprache mit den zuständigen Weihbischöfen abzusagen... denn es muss ja auch ein neuer Firmtermin gefunden werden...

Alle für die Kitas relevanten Informationen erfolgen in der bewährten Form seitens des Referates Tageseinrichtungen für Kinder. Gleiches gilt für die Schulen durch die Hauptabteilung Schule und Erziehung.

Mittlerweile haben in verschiedenen Senioreneinrichtungen und anderen Institutionen die Coronaschutz-Impfungen begonnen. Zur Bewertung sowohl der Impfkampagne als auch der Impfstoffe kommt es hier im Büro teilweise zu Anfragen. Meines Erachtens können wir froh und dankbar sein, dass bereits Impfstoffe zur Verfügung stehen. Sie werden im Laufe des Jahres entscheidend dazu beitragen, dass wir die Pandemie in den Griff bekommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang gerne das zitieren, was der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), schon vor einigen Wochen zum Thema Impfung gesagt hat:

„Auch wenn die Impfung grundsätzlich freiwillig sein sollte, kann kein Zweifel daran bestehen, dass wir uns als Christen für ein solidarisches Miteinander einsetzen, in dem sich jeder Einzelne seiner Verpflichtung für den Schutz besonders vulnerabler Personen bewusst sein sollte. Die Bereitschaft zur eigenen Impfung ist konkreter Ausdruck dieser Solidarität.“

Das mag als Zwischenstand genügen. Sobald die neue Coronaschutzverordnung vorliegt, kommt es zu einem neuen Update.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Klaus Winterkamp