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Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Dienstanweisung des Bischöflichen Generalvikars sowie des Bischöflichen Offizials in Vechta

Um die Bekämpfung des Coronavirus zu unterstützen, haben Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp und Weihbischof Wilfried Theising als Bischöflicher Offizial am 16. März die folgende Dienstanweisung veröffentlicht:

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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

auf Grund der aktuellen Corona-Krise haben wir uns vor dem Hintergrund der weiteren staatlichen und kommunalen Vorgaben, das öffentliche Leben einzuschränken, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zu folgenden Maßnahmen entschlossen. Sie gelten ohne Ausnahme ab sofort und zunächst bis zum Samstag, den 4. April 2020 im gesamten Bistum Münster.

1. Alle öffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Vespern, Andachten etc.) unterbleiben.

2. Die bis zum 19. April 2020 angesetzten Firmungen werden abgesagt. Für Firmgottesdienste danach muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Sobald diese Entwicklung absehbar ist, kann über die Neuterminierung der ausgefallenen Gottesdienste nachgedacht werden.

3. Da sich die Entscheidungen der Landesregierungen auf den Zeitraum bis zum 19. April beziehen, empfehlen wir den Pfarreien, die am Weißen Sonntag ihre Erstkommunionfeiern haben, diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Für alle anderen Feiern rund um den Christi-Himmelfahrtstag sollten die Entscheidungen erst getroffen werden, wenn verlängernde Initiativen seitens der staatlichen oder kommunalen Instanzen getroffen worden sind.

4. Da für die Kar- und Ostertage derzeit kaum mit einer grundsätzlich veränderten Situation zu rechnen ist, muss momentan davon ausgegangen werden, dass in diesem Jahr alle Feiern, Gottesdienste, Prozessionen und sonstige Veranstaltungen von Palmsonntag bis Ostermontag – einschließlich aller abendlichen Groß-Osterfeuer – entfallen.

5. Sollte es nicht möglich sein, Taufen und Trauungen kurzfristig zu verschieben, sind sie vorerst (bis es von staatlicher oder kommunaler Seite möglicherweise andere Weisungen gibt) – allerdings ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Ministranten – ausschließlich im allerengsten Familienkreis (in NRW bis zu 20 Personen) – unter Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften – weiter möglich.

6. Auch Messfeiern zur Beerdigung können nur noch im engsten Familienkreis (in NRW bis zu 20 Personen) stattfinden. Das gilt auch für die Feier von Trauergottesdiensten in Beerdigungs- oder Trauerhallen. Klären Sie bitte vor Ort, ob seitens der Kommune Trauerfeiern in Friedhofskapellen durchgeführt werden können. Ebenfalls können Beisetzungen auf dem Friedhof nur noch im engsten Familienkreis (in NRW bis zu 20 Personen) stattfinden. Auch hier sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.

7. Die Priester feiern weiterhin stellvertretend für die Gläubigen die heilige Messe, das heißt ohne Beteiligung von Gläubigen und Ministranten etc.. Gleiches gilt für die Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften. Dies, weil in dieser Situation gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Sorgen der Menschen vor Gott zu bringen und ihnen auch weiterhin geistlich nahe zu sein.

Die Gläubigen sind von der Sonntagspflicht befreit.

Sie sind auf Gottesdienstübertragungsangebote im Fernsehen, Radio oder Internet hinzuweisen. Täglich wird um 8:00 Uhr die Feier der heiligen Messe aus dem St.-Paulus-Dom und um 18:00 Uhr die Feier der heiligen Messe aus der Lamberti-Kirche in Münster hier auf dieser Website übertragen.

Ebenso wird (ab dem 18. März) von montags bis samstags, um 11:30 und samstags, um 18:30 Uhr die Messe aus der Marienbasilika über www.ewtn.de übertragen.

An jedem Sonntag feiert Bischof Dr. Felix Genn um 11:00 Uhr im St.-Paulus-Dom eine heilige Messe, die ebenfalls im Internet übertragen wird.

Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich dem Gottesdienst der Kirche zu verbinden, Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren.

8. Die Kirchen sind (so lange es von staatlicher oder kommunaler Seite keine anderen Weisungen gibt) als Orte des persönlichen Gebetes offen zu halten.

9. Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Bistum) unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw..

10. Konferenzen von Hauptamtlichen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. In diesem Fall muss eine Liste der Teilnehmenden geführt werden, damit eventuelle Ansteckungswege nachvollzogen werden können.

11. Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte.

12. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zum 19. April 2020 auszusetzen. Beachten Sie bei der Planung mögliche Stornogebühren, so dass ggf. auch spätere Maßnahmen rechtzeitig abgesagt werden.

13. Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Das heißt insbesondere

  • Die alten und kranken Menschen werden auf Wunsch (ggf. mit der heiligen Kommunion) besucht – sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt (beim Patienten im häuslichen Umfeld). In Krankenhäusern kann Corona-Patienten die Kommunion gereicht werden, sofern das Krankenhaus die nötige Schutzkleidung zur Verfügung stellt.
  • Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch gespendet werden – sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt (beim Patienten im häuslichen Umfeld). In Krankenhäusern kann Corona-Patienten die Krankensalbung gespendet werden, sofern das Krankenhaus die nötige Schutzkleidung zur Verfügung stellt.
  • Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll auch persönlich erreichbar.
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger entwickeln für die verschiedenen Zielgruppen kreativ geistliche Angebote und veröffentlichen sie in geeigneter Form (Homepage, Podcast, usw.). Im Laufe der kommenden Woche werden hier auf der Bistumshomepage sowie auf der Homepage des Offizialates eine Plattform eingerichtet, auf der diese Angebote auch verlinkt und damit einem breiteren Kreis zu Verfügung gestellt werden. Linkadressen können an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: .
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in der momentanen Situation aufgerufen, für den sozial-caritativen Bereich zu überlegen, wo tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakte zu Alleinstehenden oder unter Quarantäne stehenden Personen, Kinderbetreuung usw.).
  • Die Pfarrbüros bleiben besetzt, sollen aber nach Möglichkeit vorwiegend auf telefonische und digitale Kommunikation umstellen.

Bitte beachten Sie regelmäßig die ständig aktualisierten Hinweise auf der Homepage des Bistums.

Als Ansprechpartner für die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen während der Dienstzeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariates (sofern nicht selbst von Corona-Folgen betroffen) zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie unter der Rufnummer 0251 495-6888 eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des im Bischöflichen Generalvikariat gebildeten Krisenstabs.

Für den Offizialatsbezirk Oldenburg ist das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta zu den üblichen Bürozeiten erreichbar unter der Rufnummer 04441 872-0.

Wir wollen nicht in Panik verfallen, sondern den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit geben. Unser kirchlicher Auftrag ist die Solidarität mit der gesamten Gesellschaft. Gleichzeitig müssen wir unsere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick halten. Daher bitte ich Sie nicht nur herzlich um Verständnis für diese Maßnahmen, sondern um Ihr aktives Mittun zu deren Umsetzung. Ausdrücklich danke ich Ihnen für Ihre Arbeit und alles Engagement in dieser Situation, die uns gewiss alle noch ein paar Wochen herausfordern wird.

Bitte geben Sie die Inhalte dieses Schreibens in geeigneter Form an die Gläubigen weiter.

Mit nochmaligem Dank und herzlichen Grüßen

Dr. Klaus Winterkamp, Bischöflicher Generalvikar
Weihbischof Wilfried Theising, Bischöflicher Offizial