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Kindergärten am Montag zunächst noch offen

Folgende Information hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) heute Nachmittag gegeben:
„Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können.“

Wir dokumentieren im Folgenden das gerade dazu versandte Schreiben von Generalvikar Klaus Winterkamp. Gerne an alle Kita-Verantwortlichen weitergeben.

Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Verschiedenen Medienmeldungen konnte man entnehmen, dass ab Montag ein Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter bis zur Einschulung gilt.
Diesbezüglich ist allerdings folgende Information von entscheidender Bedeutung, die im Laufe des Nachmittags an alle Landesjugendämter zur Weiterleitung an alle Jugendämter aus dem MKFFI versandt wurde:
„Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können. Voraussetzung hierfür:

  • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

 
Hinweise zur kritischen Infrastruktur erfolgen in Kürze.
 
Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Kindertagesbetreuungsbetriebes ist zwingend erforderlich um sicherzustellen, dass ab Montag Eltern weiter in kritischer Infrastruktur wie z.B. der gesundheitlichen Versorgung arbeiten können. Das ermöglicht es diesen Eltern, ihr Kind in die bekannte Einrichtung zu geben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die kritische Infrastruktur weiter betrieben werden kann.“
 
Das heißt für alle Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Pfarreien, dass der Betrieb am kommenden Montag zunächst zu den gewohnten Öffnungszeiten mit dem vollen Personal zu erfolgen hat. Dann wird im Laufe des Tages festgestellt werden müssen – anhand der in dem Schreiben benannten Kriterien für die Kinder von Eltern, die in kritischer Infrastruktur arbeiten, - wie mit der Öffnung der Kita weiter zu verfahren sein wird. Dazu wird es dann im Laufe des Montags den notwendigen Erlass aus dem Ministerium geben!!
 
Schon jetzt bitte ich dabei um eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Städten bzw. den zuständigen Ämtern. Weiteres am Montag,
 
Ich danke für alle Mitarbeit in diesen Fragen und verbliebe (vorerst) mit besten Wünschen für das Wochenende und den Sonntag.
 
Herzliche Grüße
Klaus Winterkamp