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Weitere Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Aufgrund der behördlichen Verschärfung von Maßnahmen hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp heute (19.03.) weitere Einschränkungen im kirchlichen Leben in Kraft gesetzt. So dürfen beispielsweise Taufen und Trauungen ab sofort nicht mehr stattfinden. Zugleich ruft der Generalvikar zum Gebet und zum Läuten der Glocken jeden Tag um 19:30 Uhr auf.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die weitere Verschärfung von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zwingt uns ebenfalls dazu, weitere Einschränkungen vorzunehmen.

Nach Rücksprache mit den Behörden sind Taufen und Trauungen ab sofort auch im kleinsten Familienkreis nicht mehr möglich. Sofern nicht schon geschehen, müssen alle Taufen und Trauungen bis vorerst 19. April 2020 definitiv abgesagt werden.

Für Beerdigungen gilt weiterhin, dass sie im engsten Familienkreis (maximal bis zu 20 Personen) stattfinden können, sofern die üblichen Hygienevorschriften (Abstand von zwei Metern etc.) gewahrt werden. Doch sollten sie möglichst nur im Freien erfolgen. Auf die Nutzung der Trauer- bzw. Friedhofshalle ist – sollten die Wetterbedingungen nicht völlig widrig sein – zu verzichten. Die kommunalen Entscheidungen bezüglich der Nutzung der Trauer- bzw. Friedhofshallen sind natürlich zu beachten. Grundsätzlich sind die Verfügungen der Kreise, Städte und Kommunen strengstens zu beachten.

Die Messfeier zur Weihe der heiligen Öle findet am Montag, 6. April 2020 im Dom zu Münster ohne Beteiligung der Gläubigen statt. Sie wird um 10.30 Uhr von Bischof Dr. Felix Genn gefeiert und im Internet live übertragen. Gern sind Sie und alle Gläubigen auf diese Weise zur Mitfeier eingeladen. Die Teilnahme daran ist in diesem Jahr niemandem möglich. Auch der anschließende Imbiss entfällt in diesem Jahr.

Die Ausgabe und Verteilung der heiligen Öle ist wie folgt vorgesehen: Alle Pfarreien haben ihre gesamten Ölgefäße so zu kennzeichnen, dass die Zuordnung zur Pfarrei deutlich und unmissverständlich nachvollziehbar ist. Sie sollen von einem Vertreter des Dekanates, der vom Dechanten bestimmt wird, bis spätestens 6. April in die Domsakristei gebracht werden (auch dieser Vertreter kann, wenn er denn erst am 6. April käme, nicht an der Messfeier zur Ölweihe teilnehmen). Die Domküster werden dann die Gefäße der Pfarreien in den Tagen nach der Ölweih-Liturgie füllen. Die Öle stehen ab dem 20. April (heutiger Stand) für den vom Dechanten bestimmten Vertreter des Dekanates zum Abholen bereit. Die Verteilung oder Abholung der Gefäße vor Ort regelt der Dechant.

Wie bereits in meiner Mail vom 17. März 2020 mitgeteilt, haben alle öffentlichen Feiern der Kar- und Ostertage zu unterbleiben. Damit wird – erstmals überhaupt – den Gemeinden und Priestern im Bistum die Feier des Gedächtnisses des Leidens, Sterbens und der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus nicht möglich sein. Was diese Situation geistlich sowohl für die Priester wie für die Gemeinden bedeuten bzw. wie diese Situation verarbeitet wird, lässt sich kaum erfassen. Die Übertragungen aus dem Dom zu Münster und anderen Kirchen sind eine Möglichkeit. Hinzu kommen müssen sicherlich weitere Formen, wie insbesondere die Gläubigen miteinander diese Tage geistlich begehen können. Parallel dazu plant auch der WDR momentan eine geeignete und leicht zugängliche Übertragung einer Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend, einer Karfreitagsliturgie am Nachmittag des Feiertages und einer Osternacht. Rechtzeitig werden wir auf diese und weitere Übertragungen in anderen Medien aufmerksam machen.

Die nordrhein-westfälischen Bistümer haben sich darauf verständigt, dass am Ostersonntag als wahrnehmbares Zeichen der Auferstehung landesweit alle Glocken gleichzeitig eine Viertelstunde läuten sollen. Da diesbezüglich auch eine Verständigung mit den evangelischen Landeskirchen erreicht werden soll, wird der entsprechende Zeitpunkt rechtzeitig bekannt gegeben.

Da sich die Menschen derzeit nicht mehr zu Gottesdiensten versammeln können, schließen wir uns im Bistum Münster einer Idee aus dem Erzbistum Köln an, die mittlerweile auch im Erzbistum Paderborn aufgegriffen worden ist. Bis zum Mittwoch der Karwoche läuten täglich um 19.30 Uhr im Bistum Münster die Glocken. Das Geläut lädt zum persönlichen Gebet ein und soll – über alle räumliche Trennung hinaus – ein Zeichen einer bleibenden Gebetsgemeinschaft sein. Die Kirchen bleiben nach Möglichkeit weiterhin zum persönlichen Gebet geöffnet.

Für weitere Entscheidungen, besonders im Hinblick auf die Erstkommunionen im Mai, sind die Entscheidungen der Landes- bzw. Bundesregierung abzuwarten. Verlängerungen aller Fristen sind ggf. möglich und hängen natürlich von den Maßnahmen der Behörden und Kommunen ab.

Bei Beicht- oder seelsorglichen Gesprächen, bei Haus- oder Krankenbesuchen ist neben den üblichen Hygienevorschriften jetzt ein Mindestabstand von zwei Metern zu beachten.

Weiterhin werde ich Sie und Euch auf dem Laufenden halten.

Mit den besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit, grüßt herzlich

Klaus Winterkamp