Bis zum 7. März 2021 sind alle Angebote der Jugendarbeit in Präsenzform auf Grund der Coronaschutzverordnung NRW untersagt. Das betrifft z.B. Gruppenstunden oder gemeinsame Aktivitäten in Präsenz wie Ferienfreizeiten, Gruppenreisen, Übernachtungsangebote oder Tagesausflüge.
Bei Angeboten in der Jugendarbeit während der Corona-Pandemie ist die Einhaltung der AHA+L Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) essenziell.
- 1,5 m Abstand zu jeder Zeit wahren! Unabhängig vom Mindestabstand ist immer ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Die zulässige Gruppengröße beträgt auf Grund der aktuellen Coronaschutzverordnung 10 Personen.
- Hygiene achten! Möglichkeiten zum Händewaschen und zur Handdesinfektion bereithalten. Hust- und Niesettikette beachten.
- Gruppenraum bzw. Veranstaltungsraum regelmäßig lüften! Vor oder nach der Veranstaltung alle benutzten Oberflächen (Tische, Stühle) reinigen.
- Rückverfolgbarkeit von Kontakten sicherstellen! Dazu müssen von allen Teilnehmenden, mit deren Einverständnis, Name, Adresse und Telefonnummer schriftlich erfasst werden (wenn nicht schon bekannt). Bei wechselnden Personengruppen auch der Zeitraum ihrer Anwesenheit. Die Daten sind von der Leitung vier Wochen geschützt aufzubewahren und anschließend zu vernichten.
- Beim gemeinsamen Essen in der Gruppe vorher die Hände waschen und desinfizieren!
Dies ist eine Übersicht der wichtigsten Vorgaben des Landes NRW, es können weitere Regelungen in den Kommunen verfügt werden. Erkundigt euch bitte bei eurer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Ferner sind evtl. die Vorgaben aus dem Hygienekonzept des Trägers/der Einrichtung (Pfarrheim usw.) zu beachten.