Der Islam prägt schon seit Jahrzehnten das gesellschaftliche Bild Deutschlands. Er ist Teil der Nachbarschaft. Das zeigt sich nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen - im Klassenzimmer. Verschärft stellt sich heute die Frage, wie wir in unserem Unterricht religionssensibel und verantwortlich zum einen über den Islam und zum anderen mit Musliminnen und Muslimen sprechen und darüber hinaus mit dem Thema Islam respektvoll und religionssensibel umgehen können - zumal wenn klar ist, dass es "den" Islam nicht gibt. Diese Fortbildung möchte einen Beitrag hierzu leisten.
Wie können wir Schülerinnen und Schüler kommunikativ erreichen? Ein Artikel in der Tageszeitung hilft da nicht weiter, und auch Facebook ist für diese Zielgruppe nicht mehr zeitgemäß. Erreichbar sind Jugendliche und junge Erwachsene allerdings über Instagram.
Mit der Bewegung Out in Church machten im Jahr 2022 mehr als 300 in der katholischen Kirche beschäftigte LSBTIQ+-Menschen ihre Lebensformen öffentlich sichtbar. Die Initiative bewegt(e) nicht nur die katholische Kirchenlandschaft. Innerkirchliche Prozesse wie der Synodale Weg und der Neuentwurf der kirchlichen Grundordnung sind nicht mehr ohne Out in Church im Hintergrund zu denken. Religionslehrerinnen und Religionslehrern stellt sich die Frage: Lassen sich das Geschehen und die Diskussion in den Religionsunterricht einbringen - und wenn ja, wie?
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem
evangelischen und katholischem Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
"Was ist anders im Lehrplan vom 1. August 2021 für das Fach Katholische Religionslehre?“, so fragt man sich. Zumindest so viel: Er setzt unter anderem stärker auf obligatorische Wissensbestände, konkrete ausgewiesene Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf Medienkompetenzen.
Dies fordert heraus: Wie kann ein Unterrichtsvorhaben, wie können die zu erstellenden Arbeitspläne, die ausweislich kompetenzorientiert anzulegen sind, auf der Grundlage des Lehrplans aussehen? Was bleibt und was verändert sich?
Das Jüdische Museum Westfalen ist als außerschulischer Lernort für Schulklassen oder Religionskurse, aber auch für eigene Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern von Interesse. Es legt mit seinem pädagogischen Angebot einen besonderen Schwerpunkt auf das jüdische Leben in der Region, setzt mit dem Projekt "Erzähl mir nix! - Verschwörungsmythen im Blick" aber auch aktuelle gesellschaftspolitische Akzente. Denn Verschwörungserzählungen kursieren bereits seit Jahrhunderten und haben in der Coronapandemie neuen Aufwind erhalten.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem
evangelischen und katholischem Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
Wir leben in einer Zeit großer globaler Herausforderungen. Schülerinnen und Schüler erleben, dass ihre eigene Lebenswelt infolge der Globalisierung und des Klimawandels in einem Netz komplexer Beziehungen verortet ist. Um sie über diese Zusammenhänge aufzuklären (Sehen), ihnen anhand verschiedener Perspektiven die Problemlage zu verdeutlichen (Urteilen) und schließlich Verhaltensoptionen aufzuzeigen (Handeln), hat das Globale Lernen inzwischen Einzug in den Schulen gehalten. Denn: Bildung ist ein maßgeblicher Faktor, um die Welt zum Guten zu verändern und Kinder und Jugendliche zukunftsfähig zu machen.
Biblische Wundererzählungen sind eine Zumutung für alle, die danach fragen, "ob das denn möglich ist". Diese Zumutung ist vielleicht speziell bei den Heilungsgeschichten nochmals größer und bedrängender, wenn man diese Geschichten mit Menschen mit Behinderung oder Handicap liest und erarbeiten will. Dieser Zumutung muss sich der Religionsunterricht nicht nur an der Förderschule stellen, sondern in allen Schulformen immer spätestens dann, wenn inklusiv unterrichtet wird.
Die Religionspädagogik spricht oftmals von "Anschlussfähigkeit", die den Religionsunterricht auszeichnen soll. Aber besteht darin nicht genau die Gefahr, das, was Religionsunterricht, ja sogar Bildung überhaupt ausmacht, zu verlieren? Wäre da nicht "Unterbrechung" die bessere, geeignetere Basiskategorie?
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