Der christliche Lebensentwurf hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zu einem unter vielen Lebensmodellen entwickelt und ist längst nicht mehr selbstverständlich. Auch der schulische Religionsunterricht und seine durch die Verfassung garantierte exponierte Stellung stehen schon lange auf dem Prüfstand.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem
evangelischen und katholischem Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
Nach Erlangung des Masters of Education verleiht der Bischof von Münster den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, den Referendarinnen und Referendaren, die in Münster studiert haben, die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst. Die feierliche Verleihung erfolgt im Vorfeld einer Eucharistiefeier in der Liebfrauen-Überwasserkirche in Münster, die das Bistum gemeinsam mit der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster ausrichtet. Nach der Verleihung wird zum Empfang eingeladen.
Wir leben in einer Zeit großer globaler Herausforderungen. Schülerinnen und Schüler erleben, dass ihre eigene Lebenswelt infolge der Globalisierung und des Klimawandels in einem Netz komplexer Beziehungen verortet ist. Um sie über diese Zusammenhänge aufzuklären (Sehen), ihnen anhand verschiedener Perspektiven die Problemlage zu verdeutlichen (Urteilen) und schließlich Verhaltensoptionen aufzuzeigen (Handeln), hat das Globale Lernen inzwischen Einzug in den Schulen gehalten. Denn: Bildung ist ein maßgeblicher Faktor, um die Welt zum Guten zu verändern und Kinder und Jugendliche zukunftsfähig zu machen.
"The medium is the message", formulierte der kanadische Philosoph, Literaturkritiker und Kommunikationstheoretiker Marshal McLuhan (1911-1980). Digitale Endgeräte haben längst den Weg in unsere Schulen gefunden und die Entwicklung geht weiter. Höchste Zeit, um innezuhalten und nachzuforschen, welches Menschenbild die Digitalisierung mittransportiert. Und weil bei dieser Frage sämtliche Schulformen betroffen sind, sind Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Gesunkene Kirchenbindung, kaum noch Vertrauen in die Institution Kirche, hohe Austrittszahlen - so fasst katholisch.de die aktuelle Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung zusammen. Dies beschreibt wie unter einem Brennglas die Lage der Kirche. Zugleich bezeichnet dies auch die Situation, in der wir das Fach Religion unterrichten und als Religionslehrerinnen und -lehrer an Schulen - kirchlichen wie öffentlichen - tätig sind.
Der Islam prägt schon seit Jahrzehnten das gesellschaftliche Bild Deutschlands. Er ist Teil der Nachbarschaft. Das zeigt sich nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen - im Klassenzimmer. Verschärft stellt sich heute die Frage, wie wir in unserem Unterricht religionssensibel und verantwortlich zum einen über den Islam und zum anderen mit Musliminnen und Muslimen sprechen und darüber hinaus mit dem Thema Islam respektvoll und religionssensibel umgehen können - zumal wenn klar ist, dass es "den" Islam nicht gibt. Diese Fortbildung möchte einen Beitrag hierzu leisten.
Mit der Bewegung Out in Church machten im Jahr 2022 mehr als 300 in der katholischen Kirche beschäftigte LSBTIQ+-Menschen ihre Lebensformen öffentlich sichtbar. Die Initiative bewegt(e) nicht nur die katholische Kirchenlandschaft. Innerkirchliche Prozesse wie der Synodale Weg und der Neuentwurf der kirchlichen Grundordnung sind nicht mehr ohne Out in Church im Hintergrund zu denken. Religionslehrerinnen und Religionslehrern stellt sich die Frage: Lassen sich das Geschehen und die Diskussion in den Religionsunterricht einbringen - und wenn ja, wie?
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem
evangelischen und katholischem Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
"Was ist anders im Lehrplan vom 1. August 2021 für das Fach Katholische Religionslehre?“, so fragt man sich. Zumindest so viel: Er setzt unter anderem stärker auf obligatorische Wissensbestände, konkrete ausgewiesene Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf Medienkompetenzen.
Dies fordert heraus: Wie kann ein Unterrichtsvorhaben, wie können die zu erstellenden Arbeitspläne, die ausweislich kompetenzorientiert anzulegen sind, auf der Grundlage des Lehrplans aussehen? Was bleibt und was verändert sich?