Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR)

Der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) genehmigt Rechtsgeschäfte des Bistums, der Kirchengemeinden und anderer Rechtsträger, die der Aufsicht des Bistums unterstehen.

Das im Kirchenrecht vorgesehene Gremium ermöglicht eine Trennung zwischen Verwaltung und Aufsicht. Seit September 2019 ersetzt es den Verwaltungsrat, der ausschließlich mit Mitarbeitern der Bischöflichen Verwaltung (BGV) besetzt war.

Die Satzung des DVVR legt fest, dass der Rat mit drei bis fünf externen und unabhängigen ehrenamtlichen Mitgliedern zwischen dem 21. und dem 70. Lebensjahr besetzt sein muss. Der Bischof ernennt die Mitglieder nach Vorschlag des Kirchensteuerrates für fünf Jahre. Danach ist eine weitere Amtszeit von fünf Jahren möglich.

Mitglieder und Geschäftsführung

Aktuell gehören dem Diözesan-Vermögensverwaltungsrat an:

  • Hendrik Berghaus,
  • Peter Briewig,
  • Hubert Große-Ruiken,
  • Bernward Jacobs und
  • Michaela Petrich.

Komplettiert wird der Rat durch drei Vertreter aus der Bischöflichen Verwaltung, die allerdings kein Stimmrecht besitzen:

  • Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp als Vorsitzender des DVVR,
  • Finanzchef Ulrich Hörsting und
  • Justiziar Dr. Christian Hörstrup.

Weiterhin nehmen der Leiter der Abteilung Kirchengemeinden, Frank Mönkediek, sowie der Leiter der Gruppe Finanz- und Investitionsaufsicht, Ulrich Schulze, beratend und ebenfalls ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.

Die Geschäftsführung des DVVR liegt bei der Leitung der Hauptabteilung Verwaltung des Bischöflichen Generalvikariates.