Diözesanrat

Der Diözesanrat ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium des Bistums Münster. Menschen aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens kommen hier zusammen, um den Bischof zu beraten und an zentralen Entscheidungen des Bistums mitzuwirken.

Der Rat berät und entscheidet in kirchlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Festlegung von Themen-Schwerpunkten und Richtlinien der Kirche, über Grundsätze für die Erstellung der Haushaltspläne, bei der Besetzung von Ämtern in der Diözesanleitung, bei der Meinungsbildung und bei der Besetzung der Bistumskommissionen.

Circa vier Mal im Jahr tagt der Diözesanrat in nicht-öffentlichen Sitzungen. Die Beschlüsse werden mit Zustimmung des Bischofs rechtskräftig. Sie werden allesamt veröffentlicht.

Kommissionen

Für bestimmte Aufgaben richtet der Bischof unter Mitwirkung des Diözesanrates Bistumskommissionen ein. Diese Kommissionen sind dem Rat zugeordnet, arbeiten aber eigenständig. Sie berichten jährlich über ihre Arbeit und informieren über wichtige Vorhaben.

Mitglieder, Vorsitz und Moderatoren

Die Mitglieder des Diözesanrats sollen alle Bereiche der Kirche repräsentieren. Sie sind ernannte oder gewählte Laien oder Geistliche aus allen Regionen des Bistums: 

Eine Auflistung der Mitglieder finden Sie hier.

Die Amtszeit des Diözesanrates beträgt vier Jahre. Im Falle der Sedisvakanz (Zeit, in der der bischöfliche Stuhl nicht besetzt ist) löst sich der Rat auf. Wird ein neuer Bischof gewählt, wirkt der bisherige Diözesanrat mit, indem er dem Domkapitel Kandidaten benennt. Auf diese Weise sollen auch die Gläubigen des Bistums ihre Vorstellungen mitteilen können.

Kontakt

Diözesanrat - Geschäftsstelle
Lisa Rotert / Birgit Schleithoff
Rosenstraße 17
48143 Münster
Fon 0251 495-17082