Gottesdienstübertragungen in den kommenden Tagen
Im Bistum Münster können Gläubige Gottesdienste wieder vor Ort in den Kirchen mitfeiern. Zusätzlich gibt es folgende Gottesdienstübertragungen im Fernsehen und Internet:
Übertragungen aus Münster
- Täglich, 18 Uhr - Abendmesse in der Stadt- und Marktkirche St. Lamberti, Münster
Aus dem St. Paulus-Dom
Die Übertragungstermine finden Sie hier.
Alle Übertragungen finden Sie auf
Die Übertragungen aus dem St.-Paulus-Dom verbreiten wir auf zusätzlich auf www.paulusdom.de.
Das Portal www.katholisch.de übernimmt viele unsere Übertragungen aus dem St.-Paulus-Dom.
Der Dialogverlag übernimmt in der Regel alle unsere Übertragungen und verbreitet sie auf www.kirche-und-leben.de.
Das Kölner domradio.de übernimmt ausgewählte Übertragungen und verbreitet sie.
Aus Kevelaer
- Dienstags, 18.30 Uhr – Heilige Messe
- Samstags, 11.30 Uhr – Heilige Messe
- Samstags, 18.30 Uhr – Vorabendmesse
Weitere Übertragungstermine finden Sie auf www.wallfahrt-kevelaer.de. Die Kevelaer-Streams sind u.a. hier abrufbar.
Weitere Übertragungen auf den Seiten von Kirche und Leben
Kirche+Leben (kirche-und-leben.de)
Tägliches klösterliches Stundengebet
Abtei Gerleve: 17.30 Uhr – Vesper
Abtei Gerleve: 20.15 Uhr – Komplet
Livestreams aus den Pfarreien
Aus vielen Pfarreien unseres Bistums werden Gottesdienste im Internet (Livestreams) übertragen.
Wir bitten Sie, auf die entsprechenden Seiten Ihrer Pfarrei im Internet zu schauen.
Sendetermine in TV und Radio
Aktuell im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der Deutschlandfunk und WDR 5 übertragen sonntags, jeweils im wöchentlichen Wechsel katholische und evangelische Gottesdienste.
Der Gottesdienst im WDR 5 beginnt um 10 Uhr, im Deutschlandfunk um 10.05 Uhr.
Das ZDF überträgt jeden Sonntag um 09.30 Uhr im Wechsel katholische oder evangelische Gottesdienste.
Auch die ARD bietet Fernsehgottesdienste an Hochfesten und momentan einen zweiten Sonntagsgottesdienst während der Coronakrise an.
Termine und Hinweise zu den Übertragungsorten finden sie jeweils
auf den zugehörigen Seiten des ZDF und der ARD.
Das ZDF streamt die ausgestrahlten Gottesdienste auch im Internet auf seinen Facebook-, Twitter- und YouTube-Seiten sowie in der ZDF-Mediathek.
bibel.tv
Konfessionsübergreifende Plattform für Live-Gottesdienste
Rechtliches
Durchführbarkeit von Gottesdienstübertragungen trotz Kontaktverbotes
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung zum 23. März 2020 eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) erlassen, welche unter anderem einschränkende Maßnahmen zur derzeitigen Epidemie regelt.
Kommunen müssen nun nicht mehr fortlaufend ihre Allgemeinverfügungen zur Situation anpassen. Allerdings können die Kommunen weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen.
In der Verordnung werden in § 12 Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen untersagt. Dieses Verbot gilt unserer Ansicht nach nicht für die Sicherstellung der Gottesdienstdurchführung mit gleichzeitiger Übertragung bzw. Aufnahme. Zwar dürfte fraglich sein, ob § 12 Abs. 1 Ziffer 4 der CoronaSchVO, also die Ausnahme vom Verbot bei zwingend notwendigen dienstlichen Zusammenkünften hier zum Tragen kommt, da § 12 die Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit regelt.
Jedoch ist davon auszugehen, dass unter Abwägung des Rechtes über die ungestörte Religionsausübung eine Ausnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 der CoronaSchVO vorliegt. Damit kann eine Veranstaltung u.a. dann stattfinden, wenn sie der Daseinsfür- und vorsorge dient. Vorkehrungen zur Hygiene und zum Mindestabstand von 1,5m sind zu gewährleisten.
Somit können sich die für eine Gottesdienstdurchführung mit gleichzeitiger Übertragung bzw. Aufnahme notwendigen Personen weiterhin zu diesem entsprechendem Zweck treffen.