Manipulation verhindern – Korruption vorbeugen
Die Regeln gelten im nordrhein-westfälischen Teil der Diözese für alle pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst des Bistums sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariates, des Bischöflichen Offizialates und der Einrichtungen des Bistum. Auch anderen katholischen Einrichtungen und Rechtsträgern empfiehlt das Bistum, solche Compliance-Regelung zu erlassen.
„Es geht primär darum, unsere Mitarbeitenden für das Thema Manipulationsversuche und ähnliches zu sensibilisieren, aber auch darum, den Beschäftigten Klarheit zu geben, was darf ich oder was sollte ich vermeiden“, sagt der Personalchef des Bistums, Diethelm Schaden. Und Markus Ahlers, Leiter der Revision im Bistum, ergänzt: „Jeder Anschein, dass Mitarbeitende im kirchlichen Dienst für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein könnten, muss vermieden werden.“ Zwar könne die Richtlinie nicht alle in der täglichen Praxis entstehenden Anwendungsfragen erfassen und sämtliche Einzelfälle regeln. „Aber sie soll Hilfestellung geben, um im konkreten Einzelfall pflichtbewusst zu entscheiden bzw. die Entscheidung der jeweiligen Personalstelle einzuholen“, erläutert Ahlers.
So verbietet die Richtline vor allem die Annahme von Zuwendungen, etwa in Form von Geld, Gutscheinen, Eintrittskarten, Bewirtungen oder Einladungen zu Veranstaltungen. Ausnahmen werden definiert, etwa wenn Mitarbeiter das Bistum auf einer Veranstaltung vertreten oder wenn es sich nur um geringfügige Leistungen oder Aufmerksamkeiten handelt. Die Mitarbeiter werden aber aufgefordert, in allen Zweifelsfällen ihre Vorgesetzten oder die Personalstelle zu informieren. Diese muss die Entscheidung treffen. Wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt oder wenn diese vermutet werden, muss die Revisionsabteilung des Bistums über den Sachverhalt informiert werden.
Verstoßen Mitarbeiter gegen die Compliance-Richtlinie, kann dies zur Kündigung führen.