Bistum unterstützt Familienzusammenführung

, Bistum Münster

Wenn alle bürokratischen Hürden für eine Familienzusammenführung genommen sind, bleiben die Reisekosten. Das Bistum Münster übernimmt davon jetzt auf Antrag ein Drittel, ein weiteres Drittel kann von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft Migration (KAM) kommen, und der Rest muss vor Ort aufgebracht werden. Der Flüchtlingsbeauftragte des Bistums, Helmut Flötotto, sieht dies als einen wichtigen Beitrag für die Integration. Dafür sei es sehr wichtig, dass Flüchtlinge ihre Familienangehörigen nachholen können.

Porträt von Helmut Flötotto.

Helmut Flötotto ist Flüchtlingsbeauftragter des Bistums.

© Diözesancaritasverband

Die Anträge für die Förderung nehmen die Fachdienste für Integration (FIM) der örtlichen Caritasverbände entgegen. Das geht auf einem „einfachen Formular auf einer Seite“, erklärt Flötotto, der auch Referatsleiter Soziale Arbeit im Diözesancaritasverband ist. Das Geld komme aus dem vom Bistum seit 2015 bereit gestellten Flüchtlingsfonds. Könnten die Flüchtlinge die Reisekosten nicht aufbringen, verschuldeten sie sich manchmal in existenzbedrohender Höhe und begäben sich in „ungewollte Abhängigkeiten“. Es seien dabei keine großen Summen, die fehlten, wie die ersten eingegangenen Anträge zeigen.

Dem Bistum sei es ein großes Anliegen zu helfen, so Flötotto. Es greife damit eine von 21 Maßnahmen auf, die Papst Franziskus zum Welttag der Migranten im vergangenen Jahr für eine Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik vorgeschlagen habe.

2018 wurde das von der Bundesregierung festgelegte Kontingent Familienzusammenführungen pro Monat nicht ausgeschöpft. Flötotto fordert, dass die fehlenden Quoten in das Jahr 2019 übertragen werden. Notwendig sei für das Erreichen der Kontingente, die Botschaften in den Ländern, in denen die Familienangehörigen die Zusammenführung beantragen müssen, entsprechend personell auszustatten. Sonst könne die angestrebte Zahl nicht tatsächlich erreicht werden.

Text/Foto: Diözesancaritasverband/Harald Westbeld