Bistum widerspricht Interview-Aussagen zu Mittagsverpflegung in Kitas

, Bistum Münster

Mit Widerspruch reagieren die Verantwortlichen für die Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft im Bistum Münster auf Äußerungen des Münsteraner Jugendamtselternbeirats Jens Taken. Dieser hatte in den Westfälischen Nachrichten das neue Verfahren der Mittagsverpflegung in den katholischen Kitas kritisiert.

Der Hintergrund: Seit Beginn des laufenden Kindergartenjahres bestellen die Eltern die Mittagsverpflegung für ihre Kinder online über ein Verpflegungsportal. Voraussetzung ist, dass sie Geld überweisen und so ein Guthaben aufbauen. Von diesem werden die Kosten der tatsächlich bestellten Mittagessen abgebucht.

„Die Eltern können flexibel kurzfristig Essen bestellen oder abbestellen, sie zahlen nur, was das Kind tatsächlich verzehrt, und sie haben den Überblick über ihr Guthaben und die Bestellungen“, zählt Gisela Niehues die Vorteile des Verfahrens auf. Niehues leitet beim Bistum Münster das Referat Tageseinrichtungen für Kinder. Neben Flexibilität und gerechter Abrechnung sieht sie einen weiteren Pluspunkt: „Wir haben damit einen einheitlichen und transparenten Standard, wie wir mit den Geldern für die Verpflegung umgehen. Vorher gab es nebeneinander sehr viele unterschiedliche Verfahren, die noch dazu teilweise sehr aufwändig waren.“

Neben Münster habe auch das Erzbistum Paderborn das neue Verfahren flächendeckend eingeführt ist. Die anderen nordrhein-westfälischen Bistümer werden nachziehen, weiß Niehues.

Sie wendet sich ausdrücklich gegen den im Interview erweckten Eindruck, Kinder, deren Eltern das Guthaben nicht rechtzeitig aufgefüllt hätten, sollten ohne Mittagessen nach Hause geschickt werden: „Das Bistum Münster hat allen Einrichtungen mehrfach empfohlen, kein Kind ohne Essen zu lassen und bei Konflikten andere Lösungen zu finden.“ Außerdem erinnere die verwendete Software per Mail rechtzeitig an die Auffüllung des Guthabens.

Ebenso unberechtigt sei die Aussage, die Eltern seien zu spät über die Systemumstellung, die die Verantwortung für die Essenbestellung für ihre Kinder ihnen überträgt, informiert worden. „Schon 2017 ist das neue System über die Kirchenvorstände den Kirchengemeinden mitgeteilt und von da weitergegeben worden.“ Damit diese Informationen alle Eltern erreichten, seien sie in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt worden.

Unzutreffend sei auch Takens Aussage, dass die Eltern der Einführung des neuen Systems laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hätten zustimmen müssen. „Der Einrichtungsträger ist laut KiBiz frei in der Wahl des Abrechnungssystems“, betont Niehues. Sie hat inzwischen ein Gespräch mit Jens Taken geführt, in dem sie einiges richtiggestellt und ihm angeboten habe, sie bei künftiger Kritik direkt anzusprechen. „Trotzdem ist auch die Klarstellung in der Öffentlichkeit wichtig“, sagt Niehues, „denn de facto ermöglicht das neue System ein zeitgemäßes, flexibles, transparentes und faires Bestellverfahren.“

Anke Lucht