DiAG-MAV: "Diskriminierung von gleichgeschlechtlich lebenden Mitarbeitenden darf nicht stattfinden"

, Bistum Münster

Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) im Bistum Münster hat in einer Pressemitteilung zur Segnung von Paaren in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung Stellung genommen.

Darin heißt es: "Angesichts der Absage der Glaubenskongregation, homosexuelle Partnerschaften zu segnen, erheben wir unsere Stimme und sagen: Uns ist es wichtig und selbstverständlich, das wir Menschen, die sich auf eine verbindliche Beziehung einlassen, auch in Zukunft begleiten und diese segnen. Wir respektieren und schätzen die Liebe aller Menschen und glauben darüber hinaus, dass der Segen Gottes mit ihnen ist. Theologische Argumente und Erkenntnisgewinne sind zur Genüge ausgetauscht. Wir nehmen nicht hin, dass eine ausgrenzende und veraltete Sexualmoral auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen wird und unsere Arbeit in der Seelsorge untergräbt.


Auch bei Mitarbeitenden von Kirche und Caritas stellen wir Benachteiligungen von gleichgeschlechtlich lebenden Mitarbeitenden fest. Für Arbeitsverhältnisse bei Kirche und Caritas muss jedoch gelten: Eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlich lebenden Mitarbeitenden darf nicht stattfinden."

Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster berät, betreut und vertritt rund 600 Mitarbeitervertretungen mit gut 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie vertreten die Interessen der mehr als 100.000 Menschen, die beispielsweise in einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft, einer Kirchengemeinde oder einem Verband im Bistum Münster arbeiten.