Die Fähigkeit zum Kompromiss

, Bistum Münster

Anspruchsvollere Diskussionen über die Rolle der Religion und ihr Verhältnis zum Staat hat Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, an der Universität Göttingen, am 12. September in der Akademie Franz Hitze Haus in Münster gefordert. Heinig sprach beim Juristentreffen des Bistums Münster, an dem auf Einladung von Bischof Dr. Felix Genn mehr als 200 Rechtsanwälte, Richter, Notare und Justitiare aus dem Bistum teilnahmen. Das Treffen stand unter dem Thema „Säkular, aber nicht säkularistisch. Religionsrechtliche Ordnungen und zukünftige Bewährungsproben“.

Zu Beginn begrüßte Münsters Bischof Dr. Felix Genn die Juristen. „Das ist ein gesellschaftlich virulentes Thema, das für uns als Kirche von existenzieller Bedeutung ist“, erklärte Genn. Als das Grundgesetz und die darin festgeschriebene Offenheit des Staates gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen verabschiedet worden sei, sei eine Kirchenmitgliedschaft „quasi selbstverständlich“ gewesen. „Das hat sich gravierend verändert: Die Bindung an die Kirche schwindet, andere Religionen nehmen ihren Platz ein, und es gibt immer mehr Menschen ohne Bekenntnis“, fasste er die aktuelle Situation zusammen. 

Genn sprach von einer „Umbruchsituation mit erheblichem Druck auf die bisher praktizierende Art, Religion im öffentlichen Raum staatlicherseits zu ermöglichen“. Die Kirche müsse immer wieder die eigene Positionierung bedenken, um gesellschaftlichen Kräften entgegenzuwirken, die eine radikale andere religionspolitische Ordnung fordern. „Wie kann das gelingen? Und wie reagieren wir auf Akteure, die bezweifeln, dass religiöse und nicht-religiöse Menschen mit gleichem Recht an demokratischer Auseinandersetzung teilnehmen dürfen? Diese Fragen bewegen nicht nur einen Bischof, sondern uns alle“, erklärte Genn.

Beobachtungen und Gedanken zur Frage, wie die freiheitliche Ordnung vor dem Hintergrund des Verlusts der christlichen Prägung der Gesellschaft aufrechterhalten werden könne, gab anschließend der Referent. Um die Herausforderung der Gegenwart benennen zu können, machte er zunächst auf die historische Prägung des Religionsverfassungsrechts aufmerksam. „Ohne diese Kenntnis wird der von den Kirchen zurückgelegte Weg ausgeblendet, wie sie zu den heutigen Stützen einer liberaldemokratischen Verfassungsordnung wurden“, erklärte er. 

Mit einem Blick in parteipolitische Debatten stellte Heinig zwei entgegengesetzte religionspolitische Modelle vor. Hierarchische Ansätze, bei dem Vertreter danach fragen, welchen Beitrag die Religionsgemeinschaften für die Umsetzung der freiheitlichen Verfassungsordnung erbringen, findet nach Meinung des Referenten Wiederhall in den islamkritischen Debatten der „Alternative für Deutschland“ (AfD). „Im Wahlprogramm lässt sich erkennen, in welche Sackgassen dieses Modell führt“, sagte Heinig. So sei immer wieder zu hören, dass der Islam von der Religionsfreiheit nicht geschützt werde. Den Islam kenne das Grundgesetz aber ebenso wenig wie das Christentum oder die Kirche, verdeutlichte er. „Der Religionsbegriff ist offen für unterschiedliche religiöse Selbstverständnisse, insbesondere schützt er auch Minderheiten.“ Die freiheitliche Verfassungsordnung verlange vom Staat, dass er den Einzelfall in den Blick nimmt, führte Heinig weiter aus. „Folgerichtig werden in Deutschland einzelne Moscheegemeinden als verfassungsfeindlich verboten, andere werden vom Verfassungsschutz beobachtet, und mit dritten kooperiert der Staat in der Sozial-, Integrations- und Bildungsarbeit.“ 

Vertreter der Laizisierung treten für die Zurückdrängung aller Religion aus der Öffentlichkeit ein. Verstärkt beobachtet Heinig, dass auf eine solche liberale, laizistische Ideologie zurückgegriffen werde, um islambezogene Herausforderungen zu bewältigen. Er sieht darin eine Gefahr: Der freiheitliche Staat im Sinne des Grundgesetzes sei „säkular, aber nicht säkularistisch“. 

Wie es mit der religionspolitischen Ordnung weitergehe, hänge von notwendigen „produktiven Gegenwartsdebatten“ ab, für die Heinig einige Beispiele nannte. „Wir müssen über tragfähige und glaubwürdigkeitsschonende Modelle diskutieren, wie Diakonie und Caritas in den Sozialstaat eingebunden werden können als Ausdruck von Trägerpluralität trotz verschärften, ökonomischen Wettbewerbs“, erklärte er. Das setze das kirchliche Arbeitsrecht enorm unter Druck. „Also müssen wir es weiterentwickeln, das ist eine Herausforderung.“ Außerdem müsse über die Vermittlung von Religion in der Schule diskutiert werden und über Organisationsformen für unterschiedliche Theologien an staatlichen Hochschulen.

Wie konstruktiv sich diese Debatten gestalten, hänge von Umständen ab, über die das Recht selbst nicht verfüge, beispielsweise ob ein nachhaltiger Interessenausgleich zwischen säkular und religiös gesonnenen Bürgern gelinge und ob hinzukommende Akteure mit den ungeschriebenen Spielregeln, wie Kirche und Staat oder Gewerkschaft und Arbeitgeber in Deutschland miteinander agieren, umzugehen wissen. „Eine produktive Bewältigung von Religionskonflikten hängt auch von der Fähigkeit zum Kompromiss ab“, schloss Heinig. 

Prof. Dr. Gernot Sydow von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster moderierte die anschließende Diskussion mit dem Referenten.

Bildunterschrift: Antonius Kerkhoff, Direktor Akademie Franz-Hitze-Haus, Prof. Dr. Gernot Sydow, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Bischof Dr. Felix Genn, Maria Kröger, Stellvertreterin des Akademiedirektors, und Generalvikar Dr. Norbert Köster (von links) tauschten sich mit den Juristen über „Religionsrechtliche Ordnungen und zukünftige Bewährungsproben“ aus. 

Text und Foto: Ann-Christin Ladermann