Diözesanverfahren zur Seligsprechung Wilhelm Fredes abgeschlossen

, Kreisdekanat Kleve, Stadtdekanat Münster

Der Seligsprechungsprozess für den deutschen Diplomaten Wilhelm Frede aus Kleve, der 1942 im KZ Sachsenhausen starb, ist auf Bistumsebene abgeschlossen. Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, unterschrieb am 13. März – dem 78. Sterbetag Fredes – die Dokumente, die in zweifacher Ausführung nach Rom geschickt werden. Dort erstellt die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse dann einen Bericht für Papst Franziskus. Die Entscheidung über die Seligsprechung liegt letztendlich beim Papst.

Freuen sich über den Abschluss des Seligsprechungsverfahrens auf Diözesanebene: (von links) Dr. Hugo Goeke, Pater Alfred Bell, Simone Post, Bischof Dr. Felix Genn, Dompropst Kurt Schulte, Dr. Maria Anna Zumholz und Professor Dr. Joachim Kuropka.

© Bistum Münster

Bischof Dr. Felix Genn (links) und Pater Alfred Bell unterschrieben die Dokumente, die nun nach Rom geschickt werden.

© Bistum Münster

Wilhelm Frede war ein deutscher Diplomat, der beim niederländischen Konsulat in Kleve arbeitete. Wegen seiner tiefen religiösen Überzeugung geriet er nach 1933 immer wieder in Konflikt mit den Nationalsozialisten. Im November 1941 wurde er verhaftet und im Februar 1942 ins KZ Sachsenhausen gebracht. Dort starb er bereits am 13. März 1942. Nach Berichten eines Mithäftlings erfror Frede, weil er von Angehörigen der SS an eine Wand gehängt und mit Wasser überschüttet wurde. Er hinterließ Frau und Tochter. 

Bei der Abschlusssitzung würdigte Bischof Genn Frede als einen Glaubenszeugen, der Feuer gefangen hätte und versucht habe, andere anzustecken. Er betonte die Besonderheit, dass es sich bei dem Klever um einen verheirateten Laien gehandelt habe, der sich wie Priester und Ordensleute gegen die Vorherrschaft des Nationalsozialismus gewandt habe und dafür gestorben sei. Bischof Genn dankte allen, die in den vergangenen drei Jahren an der diözesanen Untersuchung mitgewirkt haben. Sein besonderer Dank galt Paul Gerhard Küsters aus Kleve, der mit „aufopferungsvollen Einsatz“ das Gedenken an Wilhelm Frede wachgehalten habe.

Seit 2017 wurden Fredes Schriften zusammengetragen und von Theologen und Historikern begutachtet. Was andere über ihn geschrieben und ausgesagt haben, wurde gesammelt und ausgewertet. Quellen aus Beständen von sechs Archiven wurden ausgewertet, insgesamt 17 Zeitzeugen aus dem Großraum Kleve befragt. 

Auch wenn Wilhelm Fredes Tod bereits 78 Jahre zurückliegt und er kein Priester, sondern Laie war, begann seine Verehrung bereits mit dem von vielen Menschen besuchten Requiem im Jahr 1942. Die ersten Artikel zu Wilhelm Frede erschienen in den 1950er-Jahren in der lokalen Presse, seitdem haben sich die Medien immer wieder mit ihm befasst. 1965 wurde in Kleve eine Straße nach ihm benannt. An verschiedenen Orten in Kleve erinnern Tafeln an ihn, sowohl eine Schule als auch ein Sportplatz tragen hier seinen Namen. In der Krypta des St.-Viktor-Doms in Xanten wird Frede unter anderem neben dem 1996 seliggesprochenen Märtyrer Karl Leisner verehrt, auch am „Portal der Versöhnung“ an der Basilika St. Marien in Kevelaer findet sich seit 1997 ein Portrait Fredes.

Am Diözesanverfahren waren vom Kirchengericht in Münster beteiligt: Pater Alfred J. Bell SSCC als Bischöflicher Delegat, Dompropst und Offizial Kurt Schulte als Postulator, Vizeoffizial Heinz Erdbürger als Promotor iustitiae sowie die Notarinnen Hildegunde Brandt und Simone Post.

Für die Besetzung der Historischen Kommission und der Theologischen Zensoren konnten externe Fachleute gewonnen werden: Professor Dr. Joachim Kuropka, Paul Gerhard Küsters und Privatdozentin Dr. Maria Anna Zumholz. Die theologischen Gutachten verfassten Dr. Hans Döink und Professor Hugo Goeke.

 

Informationen zum Selig- und Heiligsprechungsverfahren

Selig- und Heiligsprechungsverfahren in der katholischen Kirche haben mehrere Phasen: Am Beginn steht die Untersuchung auf Bistumsebene. Alle Unterlagen und Dokumente, die nun in Münster zusammengetragen und erarbeitet wurden, müssen in der Abschlusssitzung versiegelt und in die römische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse gebracht werden. Damit ist der Diözesanprozess abgeschlossen und es beginnt in Rom die nächste Phase mit der Vorbereitung der sogenannten „Positio“. Das ist eine exakte und kritische Auswertung der Untersuchungsergebnisse über das Leben und gegebenenfalls das Martyrium der Person, deren Seligsprechung angestrebt wird. Die Positio unterliegt der Beurteilung durch drei Sachverständige der römischen Kongregation. Der Verantwortliche (relatore generale) legt dem Kardinalpräfekten das Abschlussvotum vor, der es an den Papst zur Entscheidung weiterleitet. Die feierliche Verkündigung der Seligsprechung geschieht heute in der Regel vor Ort in den Bistümern.

Erste Voraussetzung für eine Seligsprechung ist die Anerkennung eines besonders tugendhaften Lebens, das die Person gelebt hat und das sie verehrungswürdig macht. Hinzukommen muss entweder, dass die Person den Märtyrertod erlitt oder dass ein Wunder nachgewiesen wird, das Gott auf ihre Fürsprache gewirkt hat. Mit einer Seligsprechung bekundet die Kirche, dass die Person durch die Art, wie sie ihr Leben in der Nachfolge Jesu geführt hat, und möglicherweise auch durch die Umstände des Todes in besonderer Weise mit Gott verbunden ist und bei Gott ist. 

Selige werden nicht weltweit, sondern nur an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Region oder in einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft verehrt – eine Einschränkung, die nach einer Heiligsprechung entfällt.

Eine Seligsprechung kann die Vorstufe zu einer Heiligsprechung sein, muss es aber nicht. In der katholischen Kirche gibt es über 6.600 namentlich bekannte Selige und Heilige sowie zudem mehrere tausend Märtyrer, die bei Christenverfolgungen getötet wurden und deren Namen und genaue Zahl unbekannt sind. 

Ann-Christin Ladermann