Ein ISK fürs Dekanat Ibbenbüren

, Kreisdekanat Steinfurt

Sie sind konzentriert und substanziell an das Thema herangegangen. Gemeinsam haben die fünf Pfarreien im katholischen Dekanat Ibbenbüren ein Institutionelles Schutzkonzept, kurz ISK, zu Papier gebracht. Die Schutzkonzepte, die alle Pfarreien des Bistums Münster erstellen, sollen Maßnahmen festgelegen, die das Risiko sexueller Gewalt in den kirchlichen Einrichtungen vor Ort senken. Das fast fertige Schriftwerk fürs Dekanat Ibbenbüren müssen die Kirchenvorstände in Ibbenbüren, Lengerich und Hörstel noch absegnen. „Danach tritt es in Kraft“, sagt die regionale Präventionsfachkraft für das Kreisdekanat Steinfurt, Yvonne Rutz. Sie hat die Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr beratend begleitet und an den Sitzungen teil-genommen.

Eine Arbeitsgruppe aus hauptamtlichen Vertretern der fünf Pfarreien im Dekanat Ibbenbüren hat mit Unterstützung der regionalen Präventionsfachkraft Yvonne Rutz ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erstellt.

Eine Arbeitsgruppe aus hauptamtlichen Vertretern der fünf Pfarreien im Dekanat Ibbenbüren hat mit Unterstützung der regionalen Präventionsfachkraft ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erstellt. Von links: Sara Krüßel (Hörstel), Pfarrer Peter Kossen (Lengerich), Mariele Klüppel-Neumann (Ibbenbüren), Pfarrer Martin Weber (Ibbenbüren), Kaplan Sebastian Frye (Ibbenbüren) und Yvonne Rutz. Es fehlen Diakon Michael Spliethoff (Hörstel) und Diakon Michael Kleimeyer (Ibbenbüren).

© Bistum Münster

Die ausschließlich aus Hauptamtlichen der Pfarreien Ss. Mauritius und Maria Magdalena, St. Franziskus und Heilig Kreuz (alle Ibbenbüren) sowie St. Reinhildis (Hörstel) und Seliger Niels Stensen (Lengerich) zusammengesetzte Gruppe ist arbeitsteilig vorgegangen, beschreibt Pfarrer Peter Kossen aus Lengerich das Verfahren. Dabei haben sich die Mitglieder an den vom Bistum vorgeschlagenen Bausteinen für ein Schutzkonzept orientiert, sie lokal überarbeitet und ergänzt. „Die Gegebenheiten in unseren fünf Pfarreien sind durchaus vergleichbar“, erklärt Pfarrer Martin Weber aus Heilig Kreuz (Ibbenbüren). Wichtig war allen, dass das Konzept möglichst kompakt formuliert, gut verständlich und vor allem praxistauglich ist.

Unmissverständlich kommt in dem Papier zum Ausdruck, dass die Verantwortlichen in den Pfarreien keine Grenzverletzungen im Kontakt mit Schutzbedürftigen wie Minderjährigen oder Menschen mit Behinderungen dulden. Im Hinblick auf die Ferienlager, die Messdienerarbeit und die Katechese habe der Verhaltenskodex eine besondere Aufmerksamkeit bekommen, betont Kossen. Dabei könne es auch um scheinbare Kleinigkeiten gehen, wie beispielsweise das Rufen eines Kosenamens, den das Kind nicht mag, oder um die Frage, wer von wem welche Geschenke annehmen dürfe. 

Um sexualisierter Gewalt vorzubeugen, thematisiert das ISK besonders die Bedeutung von Nähe und Distanz. Auch wurde im Austausch Wert auf eine Feedbackkultur gelegt.

Grundsätzlich, so die Erfahrung von Weber, werde das Schutzkonzept in den Pfarreien positiv aufgefasst: „Vieles ist selbstverständlich und geschieht schon automatisch.“ Beispielsweise das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses von Haupt- und Ehrenamtlichen, die bei ihrer Arbeit mit Kindern im Kontakt sind.

Mit der Verabschiedung des ISK ist das Thema allerdings nicht abgehakt. „Wir werden uns das Papier regelmäßig vornehmen, es überprüfen und anpassen“, bestätigte Kaplan Sebastian Frye aus Ibbenbüren.

Gudrun Niewöhner