Gottesdienste unter Ausschluss der Öffentlichkeit derzeit weiter möglich

, Bistum Münster

Gottesdienstfeiern unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die in Internet, Rundfunk oder Fernsehen übertragen werden, sind auch nach den Vereinbarungen, die Bundes- und Länderregierungen am 16. März getroffen haben, weiter möglich. Das sei der tagesaktuelle Stand, betont Dr. Klaus Winterkamp als Generalvikar des Bistums Münster in einer Mail, die er am 17. März an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums geschickt hat.

Winterkamp bezieht sich darin auf die politische Entscheidung, dass Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften zu verbieten sind. Die Hoheit für die Umsetzung dieses Verbotes liege auf Landesebene. „Die Landesregierung NRW plant – Stand heute Morgen 8.30 Uhr – kein Verbot jeglicher Gottesdienste“, schreibt der Generalvikar, „die Staatskanzlei will, dass die Praxis der letzten Tage, Gottesdienste unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu begehen, die im Internet übertragen werden können, fortgeführt wird. Dafür sollen die Kirchen zusagen, dass bis einschließlich Sonntag, den 19. April keine Gottesdienste mit Öffentlichkeit gefeiert werden.“

Die nordrhein-westfälischen Generalvikare hätten noch am Montag dieser Regelung zugestimmt. Das Kabinett werde am Dienstag die Empfehlungen des Bundes voraussichtlich als Verordnung erlassen. Am Mittwoch werde sich die Konferenz der nordrhein-westfälischen Generalvikare mit den konkreten Empfehlungen dieser Maßnahmen befassen. „Was das im Einzelnen – insbesondere für die Feiern von Taufen, Trauungen und vor allem Beerdigungen – heißt, werde ich Ihnen in den nächsten Tagen mitteilen, sofern nicht ohnehin bereits mit den Kommunen, insbesondere für Beerdigungen, gesonderte Vereinbarungen getroffen beziehungsweise entschieden wurden“, kündigt Winterkamp an. Er hält es für möglich, dass die am Montag „noch zulässige Zahl von teilnehmenden Personen an Beerdigungen – gestern bis zu 20 Personen – weiter drastisch reduziert werden muss.“

In jedem Fall sei klar, „dass alle öffentlichen Feiern der Kar- und Ostertage in diesem Jahr nicht stattfinden können und zu unterbleiben haben. Auch die Palmsonntag-, Kar- und Oster-Gottesdienste können nur ohne Beteiligung von Gläubigen erfolgen.“ Auch hierzu werde es in den kommenden Tagen weitere Informationen geben. „Ebenso ist jetzt klar, dass alle Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind“, stellt Winterkamp fest.

Der Generalvikar weist außerdem darauf hin, dass man „angesichts der jeweiligen tagesaktuellen Veränderungen, der teilweise auch tagespolitisch sich ändernden Situation nicht jeweils sofort auf alle anstehenden Fragen oder Herausforderungen mit detailliert ausgearbeiteten Antworten und situationsgerechten Umgangsvorschlägen reagieren“ könne. Auch die Verantwortungsträger in Politik, Verwaltung und anderen Behörden sähen sich mit einer völlig neuen und sich täglich ändernden Situation konfrontiert. „Wir versuchen einerseits so schnell wie möglich auf die jeweiligen staatlichen oder behördlichen Vorgaben zu reagieren, und andererseits, Sie so gut und so schnell wie möglich auf dem Laufenden zu halten“, verspricht der Generalvikar. Man strebe an, „nach den Entscheidungen der jeweiligen Instanzen beziehungsweise Konferenzen so aktuell wie möglich die konkreten Konsequenzen nachzureichen.“

Zugleich bittet Winterkamp „um Verständnis für die Maßnahmen als auch um Beachtung beziehungsweise Befolgung, die sich grundsätzlich auf den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster beziehen. Sollten vor Ort, in einzelnen Kreisen oder Kommunen, bereits andere oder detailliertere Vereinbarungen beziehungsweise Beschlüsse getroffen seien, werden diese damit nicht aufgehoben oder außer Kraft gesetzt.“

Ihn hätten zudem Anfragen erreicht, „ob die Regierung beziehungsweise die kommunalen Instanzen und Behörden mit ihren Maßnahmen nicht auf das verfassungsrechtlich in Artikel 4 garantierte Gesetz auf Religionsausübungsfreiheit übergreifen.“ Nach Rücksprache des Katholischen Büros in Düsseldorf mit einem Fachmann des Instituts für Staatskirchenrecht sei allerdings hinzunehmen, „wenn, wie derzeit, im Interesse eines höherwertigen Rechtsgutes von Verfassungsrang – hier der körperlichen Unversehrtheit beziehungsweise dem Schutz von Leib oder Leben – das Recht auf Freiheit der Religionsausübung eingeschränkt wird.“

Winterkamp drückt seine Hoffnung aus, am Dienstag oder in den folgenden Tagen „detailliertere Hinweise zu den Kar- und Osterfeiern geben zu können.“ Abschließend dankt er „für alles Arbeiten , Engagieren und Mitdenken, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.“

Anke Lucht

Bildunterschrift: Gottesdienstübertragungen wie hier aus dem St.-Paulus-Dom Münster sollen nach derzeitigem Stand weiter möglich sein. Die Gottesdienste finden allerdings - anders als auf diesem Foto - ohne Besucherinnen und Besucher statt.