Klare Trennung zwischen Verwaltung und Aufsicht

, Bistum Münster

Sie entscheiden über das Vermögen des Bistums Münster – ehrenamtlich und unabhängig. Die Mitglieder des neuen Diözesan-Vermögensverwaltungsrates (DVVR) haben sich am 7. Oktober zur konstituierenden Sitzung getroffen. Das im Kirchenrecht vorgesehene Gremium genehmigt ab sofort Rechtsgeschäfte des Bistums, der Kirchengemeinden und anderer Rechtsträger, die der Aufsicht des Bistums unterstehen.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des DVVR mit Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp

Die fünf ehrenamtlichen, externen Mitglieder des neuen Diözesan-Vermögensverwaltungsrates des Bistums Münster trafen sich zur konstituierenden Sitzung unter Vorsitz von Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp (Mitte).

© Bistum Münster

Der DVVR löst den bisherigen Verwaltungsrat ab, der allein mit Mitarbeitern der Bischöflichen Verwaltung (BGV) besetzt war. „Auch wenn bislang selbstverständlich alles korrekt gelaufen ist, so gab es doch keine saubere Trennung zwischen Verwaltung und der Aufsicht“, erklärt der Finanzchef des Bistums, Ulrich Hörsting. Künftig ist dies anders.

Die neue Satzung, die Münsters Bischof Dr. Felix Genn mit Wirkung vom 1. September in Kraft gesetzt hat, legt fest, dass der neue DVVR mit drei bis fünf externen, ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt sein muss. Dem Gremium gehören aktuell Hendrik Berghaus, Peter Briewig, Hubert Große-Ruiken, Bernward Jacobs und Michaela Petrich an. Sie alle haben das 21., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet. Sie sind vom Bischof, auf Vorschlag des Kirchensteuerrates für den NRW-Teil des Bistums, für fünf Jahre ernannt. Danach ist eine weitere Amtszeit von fünf Jahren möglich.

Komplettiert wird der DVVR durch drei Vertreter aus der Bischöflichen Verwaltung, die allerdings kein Stimmrecht haben. Vorsitzender des DVVR ist Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp. Dazu kommen Finanzchef Ulrich Hörsting und die Justiziarin Gisela Kaup. Der Leiter der Abteilung Kirchengemeinden, Frank Mönkediek, sowie der Leiter der Gruppe Finanz- und Investitionsaufsicht, Ulrich Schulze, werden beratend und ebenfalls ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.

Gudrun Niewöhner