Neue Leitungsstruktur im Generalvikariat geplant

, Bistum Münster

Das Bischöfliche Generalvikariat in Münster, die Verwaltung des zweitgrößten Bistums in Deutschland, ordnet seine Leitungsstrukturen neu. Bischof Dr. Felix Genn hat am 18. Januar ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet, das am 1. Februar in Kraft tritt. Es sieht vor allem vor, in der Münsteraner Bistumsverwaltung die Position einer Kanzlerin/eines Kanzlers mit dem Titel „Verwaltungsdirektorin/Verwaltungsdirektor im Bischöflichen Generalvikariat Münster“ zu etablieren.

Die künftige Verwaltungsdirektorin bzw. der künftige Verwaltungsdirektor leitet das Bischöfliche Generalvikariat in allen administrativen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeitenden. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp konzentriert sich künftig auf die Verantwortung für die pastoral-strategische Ausrichtung und das theologisch-pastorale Profil des kirchlichen Verwaltungshandelns. Im Bischöflichen Generalvikariat in Münster arbeiten derzeit rund 530 Mitarbeitende. Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums, für den die Bistumsverwaltung zuständig ist, leben gut 1,5 Millionen Katholiken.

In einem Schreiben an die Mitarbeitenden der Bistumsverwaltung begründet Generalvikar Winterkamp die Entscheidung. Die derzeitigen, versäulten, auf die Position des Generalvikars zugeschnittenen Strukturen würden den komplexen Anforderungen und zunehmend pluraleren Gestalten von Kirche und den vielfältigen Veränderungen der letzten Jahre in Kirche und Gesellschaft oft nicht mehr gerecht. Insbesondere vor dem Hintergrund des bereits begonnenen Spar- und Strategieprozesses in der Diözese gehe es nun darum, „die katholische Kirche im Bistum Münster und auch ihre Verwaltungszentrale zukunftsfähig und anschlussfähig an gesellschaftliche und kirchliche Veränderungen zu machen – nicht als Selbstzweck, sondern im Dienst für die Menschen.“

Winterkamp erläutert, dass künftig in der Verantwortung des Generalvikars insbesondere die Konzeptionierung von pastoral-strategischen Schwerpunkten und die Festlegung der Vorgehensweisen zu deren Umsetzung liege. Auch Aufgaben, die wegen ihres sakramentalen Inhaltes oder Bezuges einem Priester vorbehalten seien, fielen weiter in den Aufgabenbereich des Generalvikars. „Durch die Einführung des neuen Amtes der Verwaltungsdirektorin/des Verwaltungsdirektors werde ich mich stärker auf diese Aufgaben konzentrieren und andere Aufgaben abgeben können“, sagt Winterkamp. In den Händen der Verwaltungsdirektorin/des Verwaltungsdirektors lägen das operative Geschäft und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten des Generalvikariats. Ziel sei es, mit dem neuen Amt „die Profilierung des Generalvikariates hin zu einem kompetenten Dienstleister und Service-Unternehmen fortsetzen zu können“.

Zugleich, so unterstreicht der Generalvikar in dem Schreiben an die Mitarbeitenden weiter, solle mit dem neuen Amt noch ein weiteres Signal gesetzt werden: „Wir verzichten auf ‚Macht‘ und Einflussmöglichkeiten. Wir legen diese für den wirtschaftlich-administrativen Bereich des Generalvikariates in die Hände einer erfahrenen und kompetenten Person, die kein Priester ist.“ Dafür sei nun ein günstiger und richtiger Zeitpunkt. „Denn einerseits erfordert der beschlossene und teils bereits eingeleitete Spar- und Strategieprozess eine stringente und sach- sowie zeitgerechte Umsetzung. Andererseits sind dafür die entsprechenden Kompetenzen und Qualifikationen als auch Zeitkontingente erforderlich“, betont Winterkamp.