
Mit der neuen Trägerstruktur sollen die Kindertageseinrichtungen als Lebensorte des Glaubens gestärkt werden.
© Bischöfliche Pressestelle / Achim PohlEin solcher Trägerwechsel ist aus Sicht des Bistums aufgrund der Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der für die Kita-Finanzierung bereitgestellten Landesmittel, unausweichlich. „Im KibiZ, dem Kinderbildungsgesetz, gibt es eine strukturelle Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder“, bemängelt Dr. Antonius Hamers, der das Bistum Münster in der Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls als Diözesanadministrator leitet. „Würden wir keinen Trägerwechsel vornehmen, wären die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum insgesamt gefährdet“, erläutert er und fährt fort: „Wir möchten die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum als Lebensorte des Glaubens erhalten und weiter profilieren. In den katholischen Tageseinrichtungen erleben nicht nur die Kinder, sondern oft auch die Eltern und andere Bezugspersonen der Kinder, was eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses bedeutet. Auch in den neuen Strukturen werden die Pfarreien weiterhin eine enge Bindung zu ihren Tageseinrichtungen für Kinder – als wichtigen Orte kirchlichen Lebens – haben und werden zugleich von Verwaltungsaufgaben entlastet.“
Für die Gründung der GmbHs gäbe es viele gute Gründe, betonen Jutta Loke und Günter Eilers, die als externe Berater das Veränderungsprogramm im Bistum Münster leiten: „Eine übergeordnete gGmbH entlastet Ehrenamtliche, sichert die Professionalität der Trägerschaft, ermöglicht, flexibel auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen zu reagieren, und garantiert eine zukunftsfähige Steuerung. Eine gGmbH ermöglicht zudem, dass die Kirchengemeinden als Gesellschafter gemeinsam weiterhin Verantwortung für ‚ihre‘ Kindertageseinrichtung tragen können und katholische Einrichtungen eigenständig nach innen und außen unter der Aufsicht des Bistums vertreten werden.“

