Schutzkonzept für Notfallseelsorge

, Bistum Münster

Verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz umgehen und dabei die individuellen Grenzen der zu Betreuenden respektieren – das erwartet der Verhaltenskodex von den Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorgern im Bistum Münster. Festgeschrieben sind die Regeln im Institutionellen Schutzkonzept (ISK), das das Referat Notfallseelsorge zusammen mit den Koordinatoren der Notfallseelsorge in den Kreisdekanaten erarbeitet hat. Dieses ISK baut auf be-ziehungsweise ergänzt das ISK des Bischöflichen Generalvikariates (BGV). Die Schutzkonzepte, die alle Pfarreien, Einrichtungen und Institutionen des Bistums Münster erstellen, sollen Maßnahmen festlegen, die das Risiko sexualisierter Gewalt im jeweiligen Umfeld senken.

Mit der Unterzeichnung durch Maria Bubenitschek, Donatus Beisenkötter (rechts) und Bernd Kersken ist das ISK in Kraft getreten.

Mit der Unterzeichnung durch Maria Bubenitschek, Donatus Beisenkötter (rechts) und Bernd Kersken ist das ISK in Kraft getreten.

© Bistum Münster

Notfallseelsorge im BGV. Im März und April dieses Jahres haben die Verantwortlichen in Videokonferenzen das Konzept erarbeitet. Dabei wurden sie fachlich von den Präventionsbeauftragten des Bistums, Beate Meintrup und Ann-Kathrin Kahle, begleitet.

Besonders wichtig im ISK für die Notfallseelsorge ist der Verhaltenskodex. „Die meist ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger sind da, wenn sie nach schweren Unfällen oder tragischen Katastrophen von Opfern oder Helfern gebraucht werden. Egal, ob Tag oder Nacht“, betont Kersken das Engagement der Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger. „Grundsätzlich werden in den Einsätzen die Kontakte zu den zu Betreuenden transparent gestaltet“, heißt es im ISK. Gespräche mit Kindern werden nach Möglichkeit in Anwesenheit weiterer Erwachsener geführt.

Die Kommunikation untereinander läuft bei einem Einsatz nicht über soziale Netzwerke, sondern über die verabredeten Meldewege. Zudem führt das ISK mögliche Beschwerdewege und dafür erforderliche Kontaktdaten auf.

Nach Einsätzen soll es umgehend eine Rückmeldung an die Koordinatoren durch Einsatzprotokolle, Teamsitzungen und Mitarbeitergespräche geben. In den Protokollen soll vermerkt werden, ob und inwieweit das ISK in der Praxis umgesetzt werden kann. Mögliche Fälle grenzverletzenden Verhaltens sollen festgehalten werden, ebenso die Herausforderung, wenn die Umsetzung des Verhaltenskodexes im Alltag schwer möglich ist.

Das ISK tritt durch die Unterzeichnung der Hauptabteilungsleiterin Seelsorge, Maria Bubenitschek, des Leiters der Abteilung Allgemeine Seelsorge, Donatus Beisenkötter, und Bernd Kersken in Kraft.

Mit diesem ISK ist die Notfallseelsorge des Bistums Münster die erste, die ein spezielles Schutzkonzept für diesen Bereich in NRW konzipiert hat. Die Verantwortlichen aus den anderen Bistümern und aus den Landeskirchen stimmen dem Ansatz zu.

Gudrun Niewöhner