Seit 20 Jahren ist der Schutz des ungeborenen Lebens das oberste Ziel

, Bistum Münster

Schwanger! Während viele Paare sehnsüchtig darauf warten, einem Kind das Leben zu schenken, ist die Nachricht für einige Frauen ein Schock. Das Kind war nicht geplant, die eigene Ausbildung ist vielleicht noch nicht abgeschlossen, die Partnerschaft womöglich instabil. Es gibt viele Notlagen, in denen einen Schwangerschaft mit Existenzängsten einhergeht. An dieser Stelle setzt seit 20 Jahren die 2000 gegründete Bischof-Heinrich-Tenhumberg-Stiftung an. 

Denn die Stiftung des ehemaligen Bischofs von Münster, der von 1969 bis 1979 im Amt war, setzt sich dafür ein, ungeborenes Leben zu schützen, wie Geschäftsführer Martin Roß erklärt. Insbesondere geschieht dies durch Unterstützung von Frauen und Familien, die infolge einer Schwangerschaft in finanzielle Not geraten sind. Nach Angaben von Roß beträgt das Stiftungskapital 4,5 Millionen Euro, jährlich werden bistumsweit 100.000 Euro aus Spenden und Zinserlösen ausgeschüttet, davon 75.000 Euro im NRW-Teil des Bistums und 25.000 Euro im Offizialat.

Für die Stiftungsvorsitzende Gertrud Witte ist es besonders wichtig, dass durch den Einsatz ein „ganz deutliches Zeichen für das Ja zum Leben“ gesetzt wird. Für Frauen sei es in der heutigen Zeit oft schwer, ein Kind auszutragen, sowohl aus finanziellen, aber auch aus gesundheitlichen oder familiären Gründen. „Neben vielen Frauen mit Migrationshintergrund, die insgesamt in ärmlichen Verhältnissen leben, gibt es auch junge Familien, in denen die Frauen noch in der Ausbildung sind und dann schwanger werden“, verdeutlicht die Vorsitzende. Die Stiftung werde von der Bischöflichen Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens immer wieder informiert, wo Not besteht.

Vor einer Unterstützung stehe zunächst eine Beratung bei der Caritas oder dem Sozialdienst katholischer Frauen, die dann prüfen, wie geholfen werden kann. Zunächst werden die Frauen dann über die staatliche Unterstützung aufgeklärt, „und wenn das alles nicht ausreicht, wird der kirchliche Fonds der Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens, der so genannte Bischofs-Fonds, angerufen“, erläutert Gertrud Witte das Prozedere. Eine eigene Kommission entscheide schließlich darüber, mit wie viel Geld die betreffende Familie oder Frau unterstützt wird. Und auch, wenn es sich um eine kirchliche Stiftung handelt: „Es können sich Frauen aller Konfessionen und aller Nationalitäten bewerben“, betont die Stiftungsvorsitzende.

Wer den Schutz des ungeborenen Lebens mit einer Spende unterstützen möchte, findet alle Informationen zur Bischof-Heinrich-Tenhumberg-Stiftung auf der Seite www.bischof-tenhumberg-stiftung.de im Internet.

 

Bildunterschrift:
vl. Dr. Gerhard Warnking, Mechthild Brinkmann, Dr. Gertrud Witte, Dr. Helmut Linssen, Caroline Heereman von Zuydtwyck, Max von Elverfeldt, Weihbischof Dieter Geerlings, Martin Roß

 

Christian Breuer