Update zum Corona-Virus: Dienstanweisung für alle Mitarbeitenden des Bistums

, Bistum Münster

Im Kampf gegen das Corona-Virus haben Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp für den NRW-Teil des Bistums und Offizial Wilfried Theising für den niedersächsischen Bistumsteil heute (16. März) weitreichende Regelungen in Kraft gesetzt. In einer gemeinsamen Dienstanweisung an die kirchlichen Mitarbeitenden betonen sie: "Wir wollen nicht in Panik verfallen, sondern den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit geben." Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 4. April.

 

So sind beispielsweise die Gläubigen von der allgemeinen Sonntagspflicht in dieser Zeit befreit. Gottesdienste und weitere Veranstaltungen können nicht stattfinden, Taufen, Trauungen und Beerdigungen nur, wenn sie nicht verschiebbar sind und unter strengen Auflagen. Die für die kommenden Wochen anstehenden Firmungen werden abgesagt. Auch die Gottesdienste in den Kar- und Ostertagen müssen vermutlich entfallen. Seelsorgerinnen und Seelsorge sind aufgefordert, in dieser Situation besonders für ihre Gemeinden da zu sein und als Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen. Sie sollen telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll auch persönlich erreichbar sein und kreative, digitale seelsorgerische Angebote entwickeln.