Verfahren gegen ehemaligen Pfarrer aus Kreis Steinfurt beendet

, Bistum Münster, Kreisdekanat Steinfurt

In der kirchenrechtlichen Voruntersuchung gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt wurden keine kirchenrechtlichen Verstöße festgestellt. Bereits Ende September 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Münster nach einer Anzeige eines anderen Priesters das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für das Begehen einer Straftat ergeben hatten.

Der betroffene Pfarrer hat sich nun in einem persönlichen Schreiben an den Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, gewandt. In dem Brief räumt der Pfarrer ein, dass sein Verhalten von anderen als grenzverletzend „empfunden werden konnte und von einigen wohl auch so empfunden wurde.“ Weiter schreibt der Pfarrer „Das tut mir sehr leid“. Er bittet zugleich die Betroffenen um Entschuldigung, weil er „zu keiner Zeit beabsichtigt habe, ihnen in irgendeiner Weise zu nahe zu treten.“Vorausgegangen war dem Schreiben ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und seinem aktuellen Rechtsbeistand mit Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp, dem Leiter der Hautabteilung Seelsorge-Personal, Karl Render, und dem Interventionsbeauftragten des Bistums, Peter Frings. In dieser Unterredung war der gesamte Vorgang einer Bewertung unterzogen worden. Dabei betonten die Vertreter des Bistums, dass sich die gegen den Pfarrer erhoben Vorwürfe nach eingehender Untersuchung weder unter straf- noch kirchenrechtlichen Aspekten bestätigt hätten. Es wurde klargestellt, dass es bedauerlich sei, dass der Pfarrer insbesondere durch Schädigung seines guten Rufes belastet worden sei.

Peter Frings

Interventionsbeauftragte

„Für alle an einem solchen Verfahren beteiligten Personen sind diese Belastungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Frings.

Bischof Genn wird nun nach einem Gespräch mit dem Pfarrer, das noch nicht terminiert ist, und nach Beratung mit den zuständigen Gremien über den weiteren Einsatz des Pfarrers entscheiden. 

Aktuell ist der Pfarrer weiter auf eigenen Wunsch unter Fortzahlung seiner Bezüge beurlaubt.

 

Hinweis:
Der Brief des Pfarrers ist dieser Pressemitteilung ungekürzt beigefügt. Das ist so mit dem Pfarrer und seinem Rechtsbeistand abgestimmt.