Weihbischof Zekorn begrüßt Lieferkettengesetz, aber sieht Nachbesserungsbedarf

, Bistum Münster

Die Menschen und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen – das ist das Ziel des Lieferkettengesetzes, das Anfang März im Bundeskabinett beschlossen worden war. Doch es gibt Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Davon sind Weihbischof Dr. Stefan Zekorn, bischöflicher Beauftragter für die Weltkirche im Bistum Münster, und die Verantwortlichen der Fachstelle Weltkirche im Bischöflichen Generalvikariat überzeugt. Am 22. April wurde der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert. 

Weihbischof Dr. Stefan Zekorn begrüßt den Entwurf für das Lieferkettengesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf.

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„Zunächst einmal begrüßen wir diesen wichtigen Schritt, denn nur verbindliche Regeln können spürbare Verbesserungen bei den großen Missständen in unseren Lieferketten – wie etwa Kinder- oder Zwangsarbeit, Landraub und Naturzerstörung – bringen“, betont Weihbischof Zekorn. Er hebt besonders den Einsatz von Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil hervor: „Ich bin ihnen sehr dankbar, dass sie dieses Thema so intensiv verfolgt und zu einem Abschluss gebracht haben. Das ist eine große Leistung und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Dennoch müsse an mehreren Stellen nachgebessert werden, damit das Gesetz für alle Betroffenen im globalen Süden wirklich nachhaltige Verbesserungen bewirke. 

Derzeit sieht der Entwurf unter anderem vor, dass große deutsche Unternehmen nach einem abgestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten müssen. Umweltbelastungen sind einbezogen, soweit sie Menschenrechte beeinträchtigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu acht Millionen Euro oder ein befristeter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. 

Die Fachstelle Weltkirche unterstützt die „Initiative Lieferkettengesetz“, zu der 125 Organisationen zählen, und fordert vor allem eine stärkere Berücksichtigung der Rechte von Kindern. „Die meisten Rechtsverletzungen, darunter auch Kinderarbeit, finden am Anfang der Wertschöpfungskette statt, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder in Minen“, weiß Fachstellenleiterin Judith Wüllhorst. Laut Entwurf sollen die Sorgfaltspflichten nur für direkte Zulieferer gelten, bei mittelbaren Zulieferern sollen Unternehmen die Risiken nur ermitteln müssen, wenn sie über eine menschenrechtliche Verletzung informiert werden. „Der Geltungsbereich muss auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden, damit Menschenrechtsverletzungen von Anfang an verhindert werden“, fordert Wüllhorst. 

Weihbischof Zekorn kritisiert zudem, dass das Gesetz nur sehr große Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigte, ein Jahr später ab 1000 Mitarbeitende erfasst. „Damit ganze Branchen sich bewegen, sollten aber auch mittlere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich erfüllen müssen“, betont er. Außerdem müssten die Rechte der Betroffenen gestärkt und der Schutz der Umwelt verbessert werden. 

Ann-Christin Ladermann