Wieder öffentliche Gottesdienste im Dom ab 1. Mai

, Bistum Münster

Nach wochenlangem corona-bedingten Verbot sind ab Freitag, 1. Mai, im Land Nordrhein-Westfalen öffentliche Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt. Deshalb können Gläubige ab diesem Tag auch im St.-Paulus-Dom Münster, der Hauptkirche des Bistums Münster, wieder die Heilige Messe besuchen. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.

Für die Werktage – inklusive des 1. Mai, da es sich dabei um keinen kirchlichen Feiertag handelt – gilt eine neue Gottesdienstordnung. Messen finden statt um 7 Uhr, 9 Uhr (statt bislang 8 Uhr) und 12.15 Uhr. Ebenfalls bleibt es bei der werktäglichen Vesper jeweils um 17.15 Uhr.

An den Sonntagen und den kirchlichen Feiertagen werden die Messen zu den gewohnten Zeiten gefeiert, konkret um 7 Uhr, 8.15 Uhr, 10 Uhr, 11.45 Uhr und um 18.30 Uhr. Die Vesper sonntags ist weiter um 15 Uhr. Da erfahrungsgemäß die Messen am Sonntag um 7 Uhr, 8.15 Uhr und um 18.30 Uhr weniger stark besucht werden, empfehlen die Verantwortlichen, diese zu besuchen.

Unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln können circa 150 Personen an den Gottesdiensten im Dom teilnehmen. Die Sitzplätze sind markiert. Die Gottesdienstbesucher sollten ein eigenes Gotteslob zur Messe mitbringen. Sie dürfen einen Mund-Nasenschutz tragen, verpflichtend ist dies allerdings hier nicht.

Das Bistum Münster überträgt bis Donnerstag, 30. April einschließlich weiter die 8-Uhr-Messe aus dem Dom live im Internet. Am 1. Mai wird die 9-Uhr-Messe übertragen. Beginnend mit dem 3. Mai überträgt das Bistum immer sonntags die Messe um 11.45 Uhr. Reguläre Werktagsmessen werden dann bis auf weiteres nicht mehr gesendet. Die Übertragungen sind zu sehen auf www.bistum-muenster.de , auf www.paulusdom.de sowie auf dem Facebook- und dem Youtube-Kanal des Bistums Münster.

Anke Lucht