Warum diese Schulung?
- Täter abschrecken: Täter sexueller Gewalt suchen sich gezielt Orte, an denen sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Hier ist es wichtig, wachsam zu sein und aktiv Stellung zu beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
- Verantwortung wahrnehmen: Die im April 2011 erschienene Präventionsordnung des Bistums Münster verpflichtet alle Hauptamtlichen im kirchlichen Dienst zur Teilnahme an einer 12-stündigen Präventionsschulung.
- Unsicherheiten ansprechen: Aufgrund der Aktualität des Themas gibt es an vielen Stellen Unsicherheiten im Umgang mit Kinder und Jugendlichen: „Darf ich ein Kind, das Heimweh hat, noch in den Arm nehmen und trösten?“
- Auf den Ernstfall vorbereiten: Jedem von uns kann es passieren, plötzlich mit einer Grenzverletzung oder sogar mit einem Fall von sexuellem Missbrauch konfrontiert zu sein. Wie verhält man sich im Ernstfall richtig und wo bekommt man Unterstützung?
Sechsstündige Präventionsschulung, für alle die, die bereits an einer zwölfstündigen Schulung teilgenommen haben und eine Auffrischung benötigen. Der Kurs richtet sich vor allem an hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, die in der außerschulischen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. Die Inhalte der Schulung entsprechen in Art und Umfang den Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster und dem Curriculum für die Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster.
Montag, 7. Juni 2027, 9 Uhr - 16.30 Uhr
Referenten: Benedikt Albustin, Gabriele Hahn-Wisk
Die Möglichkeit zur Übernachtung (inkl. Abendessen und Frühstück) ist in der LVHS für 74,50 EUR im Einzelzimmer gegeben und bei der Anmeldung anzugeben. Teilnahme für hauptamtliche Mitarbeitende des Bistums Münster kostenfrei.
