Der Grundkurs richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren, die bereits eine Gruppe leiten oder in der nächsten Zeit eine Gruppe übernehmen werden. In diesem Kurs werden das grundlegende Wissen, Methoden und Handlungsmöglichkeiten für die Leitung von Kinder- und Jugendgruppen vermittelt. Dazu gehören unter anderem:
- Aufgaben der Gruppenleitung und Leitungsstile
- Programmgestaltung und Spielepädagogik
- Motivation und Entwicklung in Gruppen
- Konflikte in Gruppen
- Recht und Aufsichtspflicht
Eine Basisschulung zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt wie in den Wochenkursen ist wegen der komprimierten Zeit leider nicht enthalten und muss zusätzlich besucht werden. Die Termine für die Präventionsschulungen und vieles mehr sind hier zu finden: www.bistum-muenster.de/mitnehmen
Alle Grundkurse Gruppenleitung werden mit Übernachtung und Verpflegung angeboten. Der Modulkurs findet an zwei Wochenenden statt; eine Teilnahme an beiden Modulen ist Voraussetzung.
Modul A: Termin: Freitag, 6. Mai 2022 bis Sonntag, 8. Mai 2022
Ort: Jugendbildungsstätte St. Michaelturm, Schaephuysen
Modul B: Termin: Freitag, 20. Mai 2022 bis Sonntag, 22. Mai 2022
Ort: Jugendbildungsstätte St. Michaelturm, Schaephuysen
Alle Grundkurse Gruppenleitung werden in Trägerschaft des BDKJ Diözesanverbandes Münster angeboten.
Sonderregelungen zur Corona-Schutzverordnung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur zulässig, wenn kein Verdacht auf Covid-19 besteht. Bei offensichtlichen Symptomen wie einer Erkältung, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals wird die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet. Im Zweifelsfall wird eine ärztliche Bescheinigung eingefordert. Bei Absage der Teilnahme (auch im Krankheitsfall) behalten wir uns vor, mögliche Ausfallgebühren nach unseren AGB`s zu erheben.
Die Hygiene und Abstandsregelungen des Landes NRW, der Unterkunft und unsere als Veranstalter sind einzuhalten. Bei massiven Verstößen gegen die Anweisungen behalten wir es uns vor, Teilnehmende auszuschließen. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist dann nicht mehr möglich.
Uns als Veranstalter bleibt es vorbehalten, die Teilnahmezahlen kurzfristig zu reduzieren und die Gruppenzusammensetzungen zu ändern. Die Teilnahmezahlen richten sich auch, an der zum Zeitpunkt der Veranstaltung, gültigen Corona-Schutzverordnung.
Muss die Veranstaltung unsererseits aufgrund der Pandemie abgesagt werden, wird der Teilnahmebeitrag erstattet.